VersPflichtGrenze : Provisionen ? (Gesetzliche Krankenkassen)
Die Versicherungspflichtgrenze liegt für Angestellte in 2010 bei 49.950€. Ein Angestellter, der darüber verdient (nach Absolvierung der 3-Jahres-Grenze)ist freiwillig in der GKV versichert und kann sich privat gegen Krankheit versichern. (kann von der GKV zur PKV wechseln). Aber welche Zahlungen des Arbeitgebers sind bei diesen 49.950€ zu berücksichtigen? Zunächst wohl einmal alle Zahlungen, auf die der ANehmer einen Rechtsanspruch hat (also z.B. keine Überstungenvergütungen). Was aber ist mit Provisionen? Bei einem Angestellten in Vertrieb, der ca. 50% seines Gesamtgehaltes aus Abschlußprovisionen erzielt und nur mit diesem Provisionen über der VersPflichtgrenze liegt - werden die dazugezählt? Wo stehen die Arten, die bei der VersPflichtgrenze zu berücksichtigen sind ?
Kann man das irgendwo nachlesen ?
VersPflichtGrenze : Provisionen ?
zu der Versicherungspflictgrenze, dem sog. "Jahresarbeitsentgelt" (JAE) gehören alle Zahlungen, die zum Arbeitsentgelt gehören. Außerdem muss ein Anspruch darauf bestehen und sie müssen regelmäßig gezahlt werden. Familienzuschläge zählen nicht mit.
Provisionen gehören nicht zum JAE.
weitere Infos hier: http://www.barmer-gek.de/barmer/web/Portale/Unternehmensportal/Arbeitshilfen_20und_20Fo...
Gruß GKVler
VersPflichtGrenze : Provisionen ?
Hallo GKV`ler, habe Grund zu der Annahme dass Provisionen eben doch zum JAE gehören. Früher hatte ich immer Deine Meinung vertreten. Vor einigen Wochen widersprach mir ein Freund, in dem er sagte er sei seit Jahren privat KV-versichert, obwohl er ständig nur mit seinen Verkaufsprovisionen über die Verdienstgrenze liege (BSP für 2010 : 30.000€ Grundeinkommen zzgl. 30.000€ Abschlußprovisionen). Die AOK bestätigte mir "Provisonen gehören zum JAE, da sie unverzichtbarer Bestandteil der Gesamtvergütung" wären. wie können wir nun die Widersprüche auflösen ??? Gruß, Marco
VersPflichtGrenze : Provisionen ?
wie gesagt: meiner Meinung gehören sie nicht zum JAE, da sie nicht regelmäßgig anfallen (ähnlich wie Überstunden, selbst wenn die regelmäßig anfallen)
wenn du auf Nummer Sicher gehen willst, nimm deine Gehaltsnachweise und marschier damit zu deiner Krankenkasse - die können eine verbindliche Beurteilung durchführen.
Gruß GKVler
VersPflichtGrenze : Provisionen ?
Gute Idee, Danke !