Zwangswechsel PKV GKV? (Private Krankenversicherungen)
Selbständiger (Jahrgang 1947), seit 20 Jahren in PKV wechselt zu Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit.
Ich glaube mich zu erinnern dass der AN aufgrund seines Alters nicht mehr zwangsweise in die GKV wechseln muss?!
Welche Fundstelle kann ich als Begründung angeben??
Danke für Eure Hilfe!
Zwangswechsel PKV GKV?
Turandot, Dienstag, 25.05.2010, 12:05 (vor 5296 Tagen) @ Wechsler
Wer einen ausreichenden Versicherungsschutz nachweisen kann, kann sich von der Pflichtversicherung befreien lassen. Das ist unabhängig vom Alter. Rechtsgrundlage weiß ich jetzt nicht, kannst du aber sicher in deinem Personalbüro erfahren.
Zwangswechsel PKV GKV?
Bodi, Dienstag, 25.05.2010, 15:38 (vor 5296 Tagen) @ Turandot
§ 6Abs. 3a SGB V:
"(3a) Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden, sind versicherungsfrei, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren. Weitere Voraussetzung ist, dass diese Personen mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nach § 5 Abs. 5 nicht versicherungspflichtig waren. Der Voraussetzung nach Satz 2 stehen die Ehe oder die Lebenspartnerschaft mit einer in Satz 2 genannten Person gleich..."
Vor dem 55. Lebensjahr wäre ein Wechsel in die GKV hingegen zwingend.
Zwangswechsel PKV GKV?
Guter Rat, Dienstag, 25.05.2010, 16:02 (vor 5296 Tagen) @ Bodi
Eine Ausnahme gibt es noch:
§ 8 Abs 1 SGB V
Der Antrag ist bei einer gesetzlichen KK zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Guter Rat
Zwangswechsel PKV GKV?
Bodi, Dienstag, 25.05.2010, 16:20 (vor 5296 Tagen) @ Guter Rat
Stimmt, aber das Gesetz richtet sich an schon privat Versicherte Arbeitnehmer, die von der Versicherungspflichtgrenze eingeholt werden. Aber nicht wie in diesem Fall an Wechsler von selbständig -> angestellt.
Zwangswechsel PKV GKV?
MarcoOF , Bad Offenbach, Sonntag, 30.05.2010, 11:52 (vor 5291 Tagen) @ Wechsler
Vereinfacht gesagt : Wer im Alter von 55 Jahren PKV-versichert ist, bleibt in der PKV und kann nicht mehr in die GKV. Bleibt also auch als Angestellter unter der Versicherungspflichtgrenze in der PKV. Die einzige Ausnahme, die mir einfält GKV-versichert für die Dauer einer Arbeitslosigkeit. Nach der A`losigkeit dann aber auch wieder in die PKV...
Zwangswechsel PKV GKV?
Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Sonntag, 30.05.2010, 14:58 (vor 5291 Tagen) @ MarcoOF
Ab 55 gehts auch mit ALG I nicht mehr in die Gesetzliche, die Agentur für Arbeit beschreibt das unten bei Versicherungsfreiheit unter http://www.arbeitsagentur.de/nn_25640/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A074-Sozialver... und zahlt aktuell einen maximalen Zuschuss von 262,50€ und 36,56€ zu PKV bzw. PVN und damit sollte es sich klarkommen lassen. Falls nicht und dies wäre einer der möglichen Rückwege bleibt nur noch nach Auslaufen der Arbeitslosigkeit ein Antrag auf kostenfreie Familienversicherung, denn die ist ohne! Altersbegrenzung jederzeit möglich. Wir erinnern uns an die zwingenden Voraussetzungen, die die Kassen nicht so gern auf den "Präsentierteller" legen:
1. als Selbständiger Einkünfte unter 365€
2. Tätigkeit unter 18h wöchentlich
3. keine versicherungspflichtigen Angestellten
Fragen? joachimroehl@web.de