Re: BKK-Erhöhungen (Sonstige Themen)
Der allgemeine Trend zur Beitragserhöhung ist da. Davon wird jede gesetzliche Kasse betroffen sein. Ein Kündigung im "alten" Modus gibt es seit 09.05.01 nicht mehr, d. h. eine Kündigung zum jetzigen Zeitpunkt wäre unwirksam. Eine wirksame Kündigung ist frühestens ab 01.01.2002 wieder möglich. Dann natürlich nach den neuen Regeln.
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- BKK-Erhöhungen -
Sonja Specks,
07.11.2001, 07:19
- Re: BKK-Erhöhungen - Lui, 07.11.2001, 11:47