Volkssport Kassenhopping will das Rot-Grün wirklich? (Sonstige Themen)
Der Begriff "Doktorhopping" ist in Medizinerkreisen geläufig, was ist aber "Kassenhopping"?
Da sich die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen kaum unterscheiden, werden die aktiven, gutverdienenden Kassenmitglieder nach 18 Monaten Pflichtmitgliedschaft in irgendeiner Kasse (wenn die Kasse ihre Beiträge erhöht hat, eben eher) einen starken Anreiz spüren, in die billigste BKK zu wechseln.
Wer z.B. am 31.8. 2002 in Sachsen gerade das Recht zur Kündigung hat, findet zu diesem Zeitpunkt die BKK KM direkt mit 11,7% allgemeiner Beitragssatz als die preisgünstigste. Zweimonatige Kündigungsfrist heißt, ab 1.10.2002,landen die Sachsen, die in dieses Kündigungsfenster hineingerutscht sind, vermutlich vor allem in dieser BKK. Diese Kasse erhöht jedoch zum 1.10.2002,den Beitragssatz auf 12,9%. Also müsste der preisbewusste Versicherte am 30.9. wieder kündigen und zum 1.12.2002,in die derzeit preiswerteste, z.B. die Gothaer VuD, mit 11,9% wechseln.
Die Gothaer schreibt fairerweise schon jetzt:
"Ständiges Thema in den Medien sind zur Zeit die Beitragssatzerhöhungen gesetzlicher Krankenkassen. Wir fühlen uns verpflichtet, Sie bereits jetzt darauf hinzuweisen, dass die ersten Berechnungen ergeben haben, dass auch wir nicht umhin kommen, den Beitragssatz in Kürze zu erhöhen.
Ursache ist allein der Risikostrukturausgleich. Die hierfür im September vom Bundesversicherungsamt veröffentlichten neuen Profile und der gestiegene Umlagesatz führen dazu, dass wir in Zukunft mehr als 50% unserer Beitragseinnahmen in den Risikostrukturausgleich und damit an andere Krankenkassen abführen müssen!"
Da kann man sich also schon darauf einrichten, am 30.11.2002,wieder zu kündigen, um ab 1.2.2003 in die Kasse zu wechseln, die dann die preiswerteste ist. Die Instabilität der Versicherungsbeiträge lässt erwarten, dass der nächste Kassenwechsel dann am 1.4.2003 stattfindet und der Begriff "Kassenhopping" geläufiger als "Doktorhopping" wird.
Wenn die Gesundheitspolitiker nicht in der Lage sind, einen funktionierenden Risikostrukturausgleich und Wettbewerb unter den gesetzlichen Kassen zu organisieren, wäre es da nicht besser, nur eine einzige gesetzliche Versicherung zuzulassen? Zugegeben, dass riecht verdächtig nach DDR-Verhältnissen. Aber einige westeuropäische Nachbarn kommen mit einem solchen System auch klar.
Gibt es nur eine gesetzliche Versicherung, fällt das Kassenhopping automatisch weg genauso wie der Risikostrukturausgleich mitsamt seiner fragwürdigen Kopplung an Disease Management Programme.
Weiterhin erübrigen sich die exorbitanten Gehälter für über 500 Vorstände gesetzlicher Krankenversicherungen. Bei den Verwaltungskosten lässt sich vielleicht auch noch etwas sparen, wenn es nur eine einzige Versicherung gibt.
Und schließlich kann die eine gesetzliche Versicherung Anregungen von den privaten Versicherungen aufgreifen, ohne dass sie gleich von der nächsten gesetzlichen Versicherung abgemahnt wird.
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