Re: Allgemeiner, ermäßigter und erhöhter Beitragssatz (Sonstige Themen)

lina, Sonntag, 09.02.2003, 18:40 (vor 7957 Tagen) @ Conny Fromm

Hallo,

also in meiner BKK Broschüre steht, dass 11,9% für Mitglieder gilt, die bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Entgeltfortzahlung für mind. 6 Wochen haben, 13,8 % für Mitglieder, die bei Arbeitsunfähigkeit einen sofortigen Anspruch auf Krankengeld haben u. der ermässigte Beitragssatz steht für Mitglieder ohne Krankengeldanspruch.

VG
lina


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