Re: 70€ KKV pro Monat, aber doch noch Lehrling? (Gesetzliche Krankenkassen)

Torsten, Freitag, 19.10.2007, 21:08 (vor 6251 Tagen) @ Virginia

Es gibt da keine 24 h -Frist. Innerhalb von 14 Tagen nach Eintritt der Versicherungspflicht kann man sein Wahlrecht ausüben, danach ist Schicht im Schacht. Mache ich gar nicht von meinem Wahlrecht gebracuh, beleibe ich bei der Kasse , wo ich familienversichert war, War ich nicht gesetzlichversichert, geht mein Wahlrecht bei Nichtausübung auf meinen Arbeitgeber über.

So sind jedenfalls die gesetzlichen Regelungen zum KK-Wahlrecht. Alles andere ist Mumpitz;o)


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