Re: Wechsel zur BKK? Ein Wechsel vom Mercedes zum Roller! (Sonstige Themen)

Carsten.S @, Montag, 28.04.2003, 07:30 (vor 7879 Tagen) @ KaiHawaii

Leider falsch.

Haushaltshilfe ist eine gesetzliche Leistung. Wichtig ist ihre höchstmögliche Bezugsdauer. Die großen Kassen wie Barmer, AOK oder DAK haben diese Bezugsdauer größtenteils auf 26 oder 52 Wochen in ihrer Satzung begrenzt.

Einige BKK"n zahlen aber unbegrenzt.

Also erst ein Blick in die jeweiligen Satzungen (erhält man von den Kassen) werfen, bevor man nicht wahre Argumente verbreitet.

Danke.


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