Re: Danke an alle! (Sonstige Themen)
Sozialhilfeempfänger können sich, so sie die vorversicherungszeit erfüllt haben, freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. In diesem Fall gilt für die wählbaren Kassen dann der § 173 SGB V.
Dort sind selbstverständlich nicht explizit Sozialhilfeempfänger genannt. Muß auch nicht, denn sollten diese kein Wahlrecht haben, müsste dies, abweichend von den dort getroffenen Regelungen, irgendwo im Gesetz stehen. Dies ist nicht der Fall (ich weiß auch nicht, warum dieser Personenkreis kein Wahlrecht haben sollte??)
Gruß
Andreas
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- Danke an alle! -
Versicherungskaufmann,
12.05.2003, 19:29
- Re: Danke an alle! -
Elgin Fischbach,
12.05.2003, 22:57
- Re: Danke an alle! -
Ulrich,
13.05.2003, 11:03
- Re: Danke an alle! - Elgin Fischbach, 13.05.2003, 13:38
- Re: Danke an alle! - Lui, 13.05.2003, 11:28
- Re: Danke an alle! -
Ulrich,
13.05.2003, 11:03
- Re: Danke an alle! - Andreas, 13.05.2003, 08:01
- Re: Danke an alle! -
Elgin Fischbach,
12.05.2003, 22:57