Re: Krankengeld (Sonstige Themen)

Tobi @, Montag, 19.05.2003, 09:18 (vor 7858 Tagen) @ Johanna

Hallo Johanna!

Tut mir leid wegen dem Ärger, den ihr jetzt habt, normalerweise dürfte so etwas nicht passieren:
Selbständige haben die Wahl, ob sie sich mit oder ohne Krankengeldanspruch versichern möchten. Deswegen muß auch bei jedem Mitgliedschaftsantrag diese Wahl geprüft werden! Sollte ein Selbständiger sich dazu nicht äußern (antwortet nicht auf Briefe, ist telefonisch nicht erreichbar), wird er - zumindest bei uns - mit Krankengeldanspruch versichert. Dies wird ihm auch in dem Beitragsbescheid mitgeteilt, ebenso wie die 14tägige Widerspruchsfrist gegen diese Einstufung.
Selbständige können auch während ihrer Mitgliedschaft den Krankengeldanspruch mit einer zwei-Monats-Frist ändern - allerdings bekommen sie dadurch keinen Anspruch auf Krankengeld für schon bestehende Krankheiten.

Ich würde vorschlage, dass ihr den Mitgliedschaftsantrag bzw. die Akte bei der AOK einseht. Hier muss etwas über das Krankengeld vermerkt sein (z.B. ein Feld auf dem Antrag zum ankreuzen). Sollten keine Vermerke oder Aktennotizen (z.B. "telefonisch Krankengeldanspruch abgeklärt - möchte sich ohne versichern"), könnt ihr natürlich dagegen klagen bzw. erst mal bei der AOK auf den Tisch klopfen! Wird eurem Einspruch stattgegeben muß natürlich die Beitragsdifferenz nachgezahlt werden.

Eines wundert mich aber:
Wenn der Hirnschlag und die Arbeitsunfähigkeit schon letztes Jahr war, wie hat die AOK dann bis jetzt reagiert?


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