Dr. Richter-Reichhelm rät von einem Wechsel in BKK ab (Sonstige Themen)
blabla, Montag, 28.07.2003, 16:00 (vor 7788 Tagen)
Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Dr. Manfred Richter-Reichhelmrät in einem Zeitungsartikel von einem Wechsel in eine sogenannte Billig-Kasse ab, aus folgenden Gründen:
- BKK überweisen eine vergleichsweise niedrige Summe an die Kassenärztliche Verinigungen, somit ist das Budget für Versicherten einer Billigkrankenkasse schnell verbraucht - diese Patienten werden also für Umsonst behandelt!
- Dem Gesundheitswesen wird somit zusätzlich Geld entzogen....
was haltet Ihr davon?
Re: Dr. Richter-Reichhelm rät von einem Wechsel in BKK ab
Elgin Fischbach , Montag, 28.07.2003, 16:36 (vor 7788 Tagen) @ blabla
Absoluter Unsinn:
Die meisten BKKs überweisen höhere Kopfpauschalen als die AOKs und Arbeiter-Ersatzkassen ("schwarze Schafe" - wie beispielsweise die BKK Verkehrsbau-Union in Berlin - gibt"s auch anderswo!).
Die maximalen Tagessätze mancher BKKs für Haushaltshilfen sind höher als diejenigen der meisten AOKs und Ersatzkassen: Beispielsweise gewährt die BKK Gothaer, Verkehr und Dienstleistungen nach meinem aktuellen Kenntnisstand Haushaltshilfen einen maximalen Tagessatz von 58,00 € (ich weiß nicht, ob sich dies zwischenzeitlich geändert hat), die meisten anderen Krankenkassen zahlen Tagessätze zwischen 42,00 € und 48,00 €.
Ebenso sind einige BKKs bei der Kostenerstattung für alternative Therapien weitaus großzüger als der größte Teil der "Großkassen" - beispielsweise die SECURVITA BKK oder die BKK IHV (positive Ausnahme unter den "Großkassen": Hanseatische Ersatzkasse).
Der Arzt kann erforderliche ärztliche Bescheinigungen für die Inanspruchnahme diverser freiwilliger BKK-Satzungsleistungen ausstellen, die es bei den "Großkassen" überhaupt nicht gibt (u. a. Haushaltshilfe für Singles, Leistungserweiterungen bei häuslicher Krankenpflege - beides ist für die Versicherten nur gegen Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung zu bekommen, aus der Art und voraussichtliche Dauer der Erkrankung hervorgehen).
Fazit: Dr. Richter-Reichhelm hat lediglich die für seine individuelle Nische (Ärzte, die sich ausschließlich der Schulmedizin widmen und nicht über den eigenen Tellerrand hinausschauen) maßgebenden finanziellen Vorteile im Auge, Ganzheitlichkeit ist anscheinend nicht sein Maßstab!
Re: Dr. Richter-Reichhelm rät von einem Wechsel in BKK ab
safari, Montag, 28.07.2003, 17:15 (vor 7788 Tagen) @ blabla
KKs zahlen bei Haushaltshilfe einen Höchsttagessatz von 59,50 €, womit du nicht ganz auf dem laufenden währst, außerdem ist dieser Höchstbetrag im Gesetz festgelegt, aslo kann der auch nicht zwischen KK schwanken....und das ist schon immer so, dass 2,5% der monatlichen Bezugsgröße maximal pro Tag bezahlt werden....bei jeder KK!
Auch bei den "Großkassen" gibt es freiwillige Zusatzleistungen, die in den Satzungen geregelt sind, und miestens sogar mehr als bei BKKs!
ich weiß auch nicht für was ein Single eine Haushaltshilfe braucht....
Alternative Heilmethoden /- mittel werden zwischenzeitlich auch von fast jeder KK gewährt und bezahlt....
Das Herr Richter-Reichhelm nur auf die Kassenärztliche Vereinigung eingeht ist auch klar.... und darin hat era uch recht... warum legt sonst eine BKK Ihren Sitz von z.B. BW nach Ostdeutschland? Um Kopfpauschalen zu sparen und so dem system Geld zu entnehmen!
Es ist auch so, dass Ärzte von der Kassenärztlichen Vereinigung bezahlt werden und wenn die BKKs weniger Kopfpauschalen zahlen, dann hat er schon mit sseiner Aussage recht
Re: Dr. Richter-Reichhelm rät von einem Wechsel in BKK ab
Elgin Fischbach , Montag, 28.07.2003, 18:10 (vor 7788 Tagen) @ safari
"ich weiß auch nicht für was ein Single eine Haushaltshilfe braucht...."
Wer wegen Krankheit "ans Bett gefesselt" oder in seiner Bewegungsfähigkeit deutlich eingeschränkt ist und keine Familienangehörigen in erreichbarer Nähe hat, ist als Single auf eine Haushaltshilfe sogar existenziell angewiesen! Anscheinend ist diese Situation Dir völlig fremd ...
Gruß
Elgin
Re: Dr. Richter-Reichhelm rät von einem Wechsel in BKK ab
Daniel , Montag, 28.07.2003, 18:35 (vor 7788 Tagen) @ Elgin Fischbach
@Elgin
Haushaltshilfe wird lt. Gesetz aber nur gezahlt, wenn
ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt lebt. Einige Kranken-
kassen haben in der Satzung ein höheres Alter festgelegt.
Einige Kassen zahlen auch mehr als die im Gesetz
verankerten Beträge, das stimmt.
Re: Dr. Richter-Reichhelm rät von einem Wechsel in BKK ab
Elgin Fischbach , Montag, 28.07.2003, 20:28 (vor 7788 Tagen) @ Daniel
Hallo Daniel,
was die gesetzliche Mindestleistung anbelangt, hast Du vollkommen Recht.
Allerdings haben die einzelnen Krankenkassen die Möglichkeit, durch freiwillige Satzungsregelungen davon abzuweichen.
Deshalb erstattet beispielsweise die BKK Gothaer, Verkehr und Dienstleistungen auch Single-Haushalten eine Haushaltshilfe, sofern es sich bei den betroffenen Singles um Versicherte dieser Krankenkasse handelt. Falls Du mir dies nicht glauben willst: Schau" einfach ins Internet unter http://www.bkk-gothaer-vud.de - klicke im Auswahlmenü den Unterpunkt "Leistungen" an und anschließend auch noch den weiteren Unterpunkt "Zusatzleistungen". Dort findest Du sämtliche freiwilligen Satzungsleistungen dieser Krankenkasse aufgelistet, ein Menüpunkt davon lautet "Haushaltshilfe". Diesen klickst Du wiederum an - und dann kommt die genaue Beschreibung dieser frewilligen Leistungserweiterung.
Gruß
Elgin
Re: Dr. Richter-Reichhelm rät von einem Wechsel in BKK ab
Daniel , Montag, 28.07.2003, 20:32 (vor 7788 Tagen) @ Elgin Fischbach
"Hi Elgin,
das ist ja echt enorm, da muss ich Dir Recht geben.
Wenn ich das gewusst hätte, wäre ich Single geblieben
Gruss
Daniel"
Haushaltshilfe für Singels
safari, Mittwoch, 30.07.2003, 14:34 (vor 7787 Tagen) @ Elgin Fischbach
Hab mich bei einer großen Krankenkasse informiert über Haushaltshilfe und habe die Antwort bekommen:
Wenn ihc Single bin und ein ärztliche Attest bringe, dass ich meinen Haushalt nicht mehr führen kann, gibt es die Möglichkeit eine Haushaltshilfe zu bekommen!"
Dieses ärztliche Attest brauhct man immer wenn man eine Haushaltshilfe braucht und nach dieser Antwrot finde ich diese freiwillige Satzungsleistung der BKK von Elgin etwas hinfällig!
Re: Haushaltshilfe für Singels
Elgin Fischbach , Mittwoch, 30.07.2003, 14:53 (vor 7786 Tagen) @ safari
1) Ich habe nie bestritten, dass für die Beantragung einer Haushaltshilfe ein ärztliches Attest notwendig ist!
2) Lt. gesetzlicher Mindestverpflichtung brauchen die Krankenkassen eine Haushaltshilfe nur dann zu gewähren, wenn mindestens 1 Kind unter 12 Jahren oder ein behinderets Kind im gleichen Haushalt zu versorgen ist. Alles andere ist komplett freiwillig!
3) Um welche "Großkasse" handelte es sich? Ich habe nämlich Ende letzten Jahres - als ich mich nach einer neuen Krankenkasse umgesehen hatte - nur ganz wenige Krankenkassen im Internet entdeckt, die als freiwillige Satzungsleistung eine Haushaltshilfe für Singles gewähren (die Dauer war allerdings sehr unterschiedlich und reichte von 4 - 8 Wochen je Krankheitsfall). Und dabei handelte es sich ausschließlich um BKKn!
Gruß
Elgin
Re: Haushaltshilfe für Singels
safari, Mittwoch, 30.07.2003, 15:08 (vor 7786 Tagen) @ Elgin Fischbach
Der AOK Baden-Württemberg, ist dort laut Auskunft eine Satzungsleistung
Re: Dr. Richter-Reichhelm rät von einem Wechsel in BKK ab
Elgin Fischbach , Montag, 28.07.2003, 18:12 (vor 7788 Tagen) @ safari
"Alternative Heilmethoden /- mittel werden zwischenzeitlich auch von fast jeder KK gewährt und bezahlt...."
Da habe ich aber gänzlich andere Erfahrungen gemacht (über die ich in diesem Forum schon mehrfach berichtet habe).
Gruß
Elgin
Re: Dr. Richter-Reichhelm rät von einem Wechsel in BKK ab
Lukassi , Sonntag, 19.07.2009, 16:25 (vor 5605 Tagen) @ safari
Nur ETWAS Phantasie! Wenn sich ein Single nur ein Bein bricht, so kann er nicht (ausreichend) putzen, und wenn er mal komplett bettlägerig ist und nicht ins Krankenhaus darf/muss/kann, so kann er noch mehr NICHT.
Und was sollen die alten, alleistehenden Leute dann tun? Vermüllen und absterben?
Re: Dr. Richter-Reichhelm rät von einem Wechsel in BKK ab
Czauderna, Sonntag, 19.07.2009, 19:03 (vor 5605 Tagen) @ Lukassi
Hallo,
der Beitrag geht etwas am Thema vorbei - wer aufgrund einer vorübergehenden Erkrankung behandlungsbedürftig ist kann Häusliche Krankenpflege zur Vermeidung von Krankenhauspflege erhalten - dies ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse.
Die alten, alleinstehenden Leute sollten wenn sie kein Pflegefall sind, sich aber alleine nicht versorgen können die Dienste eines
Altenheims/Seniorenwohnheims oder betreuten Wohnens oder gar einer WG. in An spruch nehmen um nicht zu vermüllen und abzusterben wie du es zu nennen beliebst.
Eine Leistungspflicht der Krankenkasse oder der Pflegekasse
liegt in solchen Fällen nicht vor.
Dazu bedarf es keiner Phantasie sondern nur etwas Grundwissen.
Gruß
Czauderna
So ein Schwachsinn!
Maxim, Montag, 28.07.2003, 18:08 (vor 7788 Tagen) @ blabla
Die Leutchen in der Kassenärztlichen Vereinigung sind nicht objektiv.
Viele von denen sind eh gegen die BKKen!
Aus eigener Erfahrung!
Ich hab mich schon mit denen angelegt und es kam fast schon zum Rechtsstreit.
Da die Kassenärztl. Vereinigung auch behauptet hat, dass BKKen "kriminell seien".
Wozu gibt es die noch???
Jede KK könnte mit jedem Arzt selbst die Verträge aushandeln. Da ist die Vereinigung total nutzlos.
Mfg
Maxim
KV´n und Verträge
Franz, Montag, 28.07.2003, 21:00 (vor 7788 Tagen) @ Maxim
Leider hat diese Ständevertretung offensichtlich noch zuviel Macht. Ach, die immer ärmer werdenden Ärzte sollten irgendwann mal Umsatzsteuer auf ihre Honorare zahlen. Peinlich finde ich da manchmal, daß in Arztpraxen provokative Plakate der KV´n sehe, auf denen die Leistungen eines Arztes mit den Kosten eines Diätdrinks verglichen werden. Leider steht dort nicht drauf, daß mein Arzt schon für den ersten Händedruck eine Kopfpauschale in Höhe von x,-€ von meiner Krankenkasse bekommt.
Re: KV´n und Verträge
Daniel , Montag, 28.07.2003, 21:06 (vor 7788 Tagen) @ Franz
Hi Franz,
ich wäre auch dafür, dass man die Kassenärztliche und
Kassenzahnärztliche Vereinigung abschafft, da diese
nur Verwaltungskosten verursachen. Man sollte den Kranken-
kassen die Gelegenheit geben, eigenständig Verträge
abzuschliessen.
Das Bundesversicherungsamt gehört im übrigen auch
abgeschafft, da die eh immer nur beim Bundesgesundheits-
ministerium Rücksprache halten.
Gruss
Daniel
Umsatzsteuerpflicht für Arzthonorare
Hansjürgen, Dienstag, 29.07.2003, 08:45 (vor 7788 Tagen) @ Franz
Die Forderung nach der Umsatzsteuerpflicht für Arzthonorare wird für die Versicherten nach hinten losgehen. Oder glaubt hier jemand, dass die Ärzte die Umsatzsteuer aus eigener Tasche zahlen? Nein: die Steuer wird voll auf die Versicherten und sonstigen Patienten umgelegt.
Re: Umsatzsteuerpflicht für Arzthonorare
Franz, Dienstag, 29.07.2003, 21:52 (vor 7787 Tagen) @ Hansjürgen
Hallo Hansjürgen,
ich forderte die Umsatzsteuer für Ärzte nicht. Da habe ich mich offensichtlich leider etwas mißverständlich ausgedrückt. Es war so, daß mir ein niedergelassener Arzt von Steuerplänen erzählte und er wahrscheinlich zukünftig auch noch Umsatzsteuer auf seine Honorare zahlen müsse. Wovon er dann noch leben solle, da die Personalkosten seiner Praxis auch von seinen Honoraren abgingen usw.
Logisch wäre es so, daß die zusätzlichen Kosten über die Kassen und Patienten wieder eingeholt würden und somit die nächste Kostenausgabe vorprogrammiert ist.
Wer legt eigentlich die GOÄ fest? Sind es die Kassen oder die Ständevertreter der Ärzteschaft?
Re: Umsatzsteuerpflicht für Arzthonorare
Hansjürgen, Dienstag, 29.07.2003, 23:42 (vor 7787 Tagen) @ Franz
Zitat: Es war so, daß mir ein niedergelassener Arzt von Steuerplänen erzählte und er wahrscheinlich zukünftig auch noch Umsatzsteuer auf seine Honorare zahlen müsse.
Da irrt der Herr Doktor: die Umsatzsteuer zahlt immer der Verbraucher oder dann der Patient (->Mehrwertsteuer).
Zitat 2: Wovon er dann noch leben solle, da die Personalkosten seiner Praxis auch von seinen Honoraren abgingen.
Das ist aber nunmal überall in der freien Wirtschaft so. Bei Architekten und Ingenieuren ist das genau das selbe. Nur dass die Abrechnungen nicht zentral von der "Kassenarchitektischen und -ingenieurischen Vereinigung" eingezogen werden oder von der "Privaten Bauversicherung" erstattet werden (Du siehst, wie speziell das Gesundheitssystem aufgebaut ist).
Re: Dr. Richter-Reichhelm rät von einem Wechsel in BKK ab
Daniel , Donnerstag, 31.07.2003, 08:46 (vor 7786 Tagen) @ blabla
Der Artikel würde mich interessieren. Wo kann ich
ihn nachlesen ?