Re: Kann der Arbeitgeber eine Krankenkasse ablehnen ? (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Sonntag, 24.01.2010, 18:58 (vor 5418 Tagen) @ Arbeitgeber

Hallo,
ersteres , also Auslegen von Listen darf man auf keinen Fall.
Was den Einfluss auf den Arbeitnehmer angeht, nun wenn es so gemacht wird, dass sich der MA. nicht erpresst fühlt sondern anschliessend aus eigener Überzeugung die Kasse wechselt, dann ist das sicher dagegen zu sagen.
Auch hier kann ich aus der PRaxis sagen, dass es durchaus üblich ist dass der neue Arbeitnehmer in einem Unternehmen schon von Beginn an klar gemacht wird wo es krankenkassenmäßig lang geht.
"Wir sind hier alle in .... versichert", ein gängiger Satz, gerade bei kleineren Firmen. Damit soll keineswegs vergessen werden dass der Arbeitnehmer selbstverständlich ein freies Recht der Krankenkassenwahl hat und der Arbeitgeber keinerlei arbeitsrechtliche Sanktionen gegen ihn in der Hand hat wenn er bei seiner Kasse bleiben will.
Gruß
Czauderna


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