an Redaktion: Link auf falsches Gesetz ? (Sonstige Themen)

Überarbeiter, Montag, 29.09.2003, 07:31 (vor 7729 Tagen)

Hallo Redaktion,

auf den Seiten mit Informationen zum Krankenkassenwechsel befindet sich ein Link "SOZIALGESETZBUCH" der auf eine externe Seite verweist. Der dort hinterlegte Gesetzestext enthält in §175 (Kündigungsfristen) eine Mindestmitgliedsdauer von 12 Monaten (ich kenne immer nur 18 Monate) und einen Kündigungszeitraum von 1 Monat (Ich kenne immer nur 2 Monate). Ist der verlinkte Gesetztestext noch aktuell ?

Hier der entscheidende Ausschnitt, der meiner Meinung nach nicht mehr aktuell ist:
"(4) Der Versicherungspflichtige ist an die Wahl der Krankenkasse mindestens zwölf Monate gebunden. Eine Kündigung der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger ist mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres möglich. Erhöht eine Krankenkasse ihren Beitragssatz, ist die Kündigung der Mitgliedschaft abweichend von den Sätzen 1 und 2 mit einer Frist von 1 Monat zum Ende des auf den Tag des Inkrafttretens der Beitragserhöhung folgenden Kalendermonats möglich. Die Kündigung wird wirksam, wenn das Mitglied innerhalb der Kündigungsfrist eine Mitgliedschaft bei einer anderen Krankenkasse durch eine Mitgliedsbescheinigung nachweist.
"

Re: an Redaktion: Link auf falsches Gesetz ?

Redaktion krankenkassentarife.de ⌂ @, Braunschweig, Montag, 29.09.2003, 09:34 (vor 7729 Tagen) @ Überarbeiter

Sie haben recht: Leider hat die Uni Tübingen ihren Text nicht aktualisiert. Wir arbeiten an einem neuen Link. Vielen Dank für den Hinweis.

Gruß, die Redaktion

PS: Auch wenn bei vielen Krankenkassen eine andere Rechtsauffassung herrscht: der Kündigungszeitraum beträgt nicht 2 Monate, sondern er ist unbegrenzt.

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