Re: an Redaktion: Link auf falsches Gesetz ? (Sonstige Themen)
Sie haben recht: Leider hat die Uni Tübingen ihren Text nicht aktualisiert. Wir arbeiten an einem neuen Link. Vielen Dank für den Hinweis.
Gruß, die Redaktion
PS: Auch wenn bei vielen Krankenkassen eine andere Rechtsauffassung herrscht: der Kündigungszeitraum beträgt nicht 2 Monate, sondern er ist unbegrenzt.
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- an Redaktion: Link auf falsches Gesetz ? -
Überarbeiter,
29.09.2003, 07:31
- Re: an Redaktion: Link auf falsches Gesetz ? - Redaktion krankenkassentarife.de, 29.09.2003, 09:34