Re: U1-Sätze, U2-Satz, U1-Erstattung, U2-Erstattung (Sonstige Themen)
Hallo,
das sind die Beitragssätze für die Umlagekasse.
Arbeitgeber mit durchschnittlich nicht mehr als 20 Arbeitnehmern (manche Kassen bis 30 AN) sind umlagepflichtig. D. h. die Aufwendungen des Arbeitgebers für die Kosten der Lohnfortzahlung oder Mutterschaftshilfe können ihm aus der Umlagekasse erstattet werden.
U1 regelt die Erstattung der Lohnfortzahlung bei Krankheit.
U2 die Aufwendungen für Mutterschaft (Draufzahlung AG zum Mutterschaftsgeld, Beschäftigungsverbot).
U1-Erstattung gibts nur für Arbeiter und Auszubildende (keine Angestellten), demzufolge ist auch nur dieser Personenkreis umlagepflichtig zur U1.
In die U2-Umlagekasse zahlen sämtliche AN ein, auch männliche.
Umlagekassen gibts bei AOK, BKK, IKK - Ersatzkassen dürfen keine Umlagekassen führen. Hier läufts dann meistens über die AOK.
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- U1-Sätze, U2-Satz, U1-Erstattung, U2-Erstattung -
Ener,
26.01.2004, 17:12
- Re: U1-Sätze, U2-Satz, U1-Erstattung, U2-Erstattung -
Lui,
26.01.2004, 21:28
- Re: U1-Sätze, U2-Satz, U1-Erstattung, U2-Erstattung - ewa, 19.07.2005, 10:52
- Re: U1-Sätze, U2-Satz, U1-Erstattung, U2-Erstattung - tabbivan, 06.02.2006, 19:59
- Re: U1-Sätze, U2-Satz, U1-Erstattung, U2-Erstattung -
Lui,
26.01.2004, 21:28