@phil... (Sonstige Themen)
Sehr geehrter phil, Peter, Mark, Marcel, Karl, xxx oder wie Sie sich auch sonst noch zu nennen belieben,
es geht uns hier nicht darum, brisante Nachrichte zu zensieren, aber leider verstoßen Ihre massenhaften Einträge gegen die Forumsregeln (http://www.krankenkassentarife.de/forum/forum-regeln.htm). Sie haben in den letzten 24 Stunden im Forum unter nicht weniger als 6 Pseudonymen Einträge gepostet. Leider war der Inhalt dieser Einträge auch nicht überprüfbar, da Sie darauf verzichtet haben, eine öffentlich zugängliche Quelle zu nennen. Daher mussten wir Ihre Einträge im Interesse der anderen Forumsteilnehmer leider löschen.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis,
die Redaktion
Re: @phil...
BKK Conzelmann: Mögl. Beitragssatzänd. wegen BKK-Mindestbeitrag
Die BKK-Verbände haben neue Tatsachen geschaffen. Es wurden kurzfristig bundesweite BKK-interne Ausgleichszahlungen und Finanzhilfen für überschuldete Kassen beschlossen, wobei gerade die Betriebskrankenkassen mit besonders günstigen Beitragssätzen unter 13,2 % „zur Kasse gebeten“ werden sollen. Der BKK Conzelmann liegen noch keine Zahlungsaufforderungen vor und es werden alle rechtlichen Mittel dagegen ausgeschöpft. Wir müssen aber damit rechnen, dass künftig Zahlungen zu leisten sind und dies nur mit einem Mindestbeitragssatz von rund 13,2 % zu finanzieren ist. Davon sind alle bisher günstigen Betriebskrankenkassen in gleicher Weise betroffen! Unser Tipp: Wenn Sie Alternativen prüfen, sprechen Sie die Betriebskrankenkassen auf die erwarteten Finanzhilfen an und fragen Sie nach der Beitragssatzentwicklung, denn eine BKK mit Beitragssätzen unter rund 13,2 % (genaue Angaben sind derzeit nicht möglich), wird es bald nicht mehr geben. Nachdem wir davon ausgehen müssen, dass die Entwurfsfassungen der Finanzausgleichsordnungen unverändert beschlossen werden und in Kraft treten, informieren wir unsere Interessenten und Mitglieder über die Situation. Hierzu erhalten beispielsweise die Mitglieder erstmals im April unsere Kundenzeitschrift mit ausführlichen Hintergrundinformationen. Gleichzeitig prüfen wir alle rechtlichen Möglichkeiten und werden Zahlungsbescheide nicht widerspruchslos hinnehmen. Die Erfolgsaussichten juristischer Schritte sind jedoch im Augenblick nicht absehbar. Gemeinsam mit anderen preiswerten Betriebskrankenkassen versuchen wir auf die Verbände und die Politik einzuwirken, um eine gerechtere Lösung herbei zu führen. Denn wir wollen uns nicht der BKK-internen Solidarität verweigern, sondern eine Regelung, die nicht zu einem Mindestbeitrag führt und alle Betriebskrankenkassen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit belastet.Betriebskrankenkassen in finanzieller Schieflage haben die Möglichkeit, Anträge auf finanzielle Hilfen zu stellen. Wenn ein Antrag genehmigt wird, werden preiswerte Betriebskrankenkassen entsprechend dem in der Finanzausgleichsordnung beschriebenen Mindestbeitrag rückwirkend ab 01.01.2004 bis zum Schwellenwert von schätzungsweise 13,2 % zur Kasse gebeten, d. h. mit jedem Monat, den die BKK Conzelmann einen Beitragssatz unter mindestens 13,2 % erhebt, wächst letztlich die Zahlungsverpflichtung im Falle eines Finanzhilfeantrages. Wir gehen heute davon aus, dass in jedem BKK Landesverband und somit auch in jedem Bundesland mindestens ein Antrag auf finanzielle Hilfen gestellt wird. In Baden-Württemberg rechnen wir damit bis spätestens Mitte des Jahres. Die Beitragssatzspanne zwischen den preiswerten Betriebskrankenkassen und teuren Anbietern wird künftig zwischen 13,2 und über 15 Prozent liegen. Damit bleibt die BKK Conzelmann eine der preiswertesten Anbieterrinnen unter den gesetzlichen Krankenkassen und das bei einem Leistungsspektrum, das Maßstäbe setzt.Das Gesundheitssystemmodernisierungsgesetz, welches am 01. Januar 2004 in Kraft getreten ist, gehört zu einem Bündel politischer Initiativen, welche die Bundesregierung im Rahmen der Agenda 2010 nicht zuletzt zur Reform der Sozialsysteme unternimmt. Die Bundesregierung geht derzeit davon aus, dass die gesetzliche Krankenversicherung durch die Gesundheitsreform um rund 10 Milliarden Euro entlastet wird und verspricht deutliche Beitragssatzsenkungen der gesetzlichen Krankenkassen. Tatsache ist, dass die Kassen schon vor Verabschiedung des Gesundheitssystemmodernisierungsgesetzes mit rund 6 bis 8 Milliarden Euro Defizit in der Kreide standen und dieses Defizit gemäß den Auflagen der Aufsichtsbehörden zunächst abgebaut werden muss. So ist es zu erklären, dass bis heute keine Beitragssatzsenkungen auf breiter Front erfolgt sind, sondern in vielen Fällen Beitragssatzsteigerungen vollzogen wurden oder noch zu erwarten sind. Als zuständige Aufsichtsbehörde kennt das Bundesversicherungsamt und damit auch das Bundesministerium für Gesundheit und Soziales die finanzielle Situation vieler großer angeschlagener Betriebskrankenkassen. Die Aufsichtsbehörden sind auch in die Vorbereitungen zur Verabschiedung der Regelungen für finanzielle Hilfen aktiv eingebunden. Zwar spricht sich auch die Bundesregierung für mehr Wettbewerb unter Krankenkassen, wie auch Leistungserbringern aus, trägt jedoch andererseits die Finanzausgleichsordnung des BKK Bundesverbandes mit, ebenso wie die Landesregierungen die Regelungen der BKK Landesverbände genehmigen werden. Es kommt also zu einer teilweisen Annäherung der Beitragssätze, so dass der Wettbewerbsdruck insbesondere auf die teureren Ortskrankenkassen, wie auch die großen Ersatzkassen gemildert wird. (Quelle: BKK Conzelmann)