Hallo,
wichtig und maßgebend bei der Behandlung der Krankenversichrungspflicht und den Status ist die Jahresarbeitsentgeltsgrenze (JAE) und nicht die Beitragsbe-messungsgrenze. Die Beitragsbemessungsgrenze legt bloß die Höchstgrenze der zu zahlenden Beiträge (KV-Satz mal 3487,50 €) fest.
Die JAE liegt in diesem Jahr bei 46.350,00 € (monatlich 3.862,00 €).
Wichtig hierbei ist auch, dass immer das Jahr die Rolle spielt. Nicht ein einzelner Monat, wo ich vielmehr verdiene als im Rest des Jahres.
Für die Personen, die am 31.12.2002 bereits privat versichert waren, ist bei der Beurteilung, ob sv-pflichtig oder nicht, die Beitragsbemessungsgrenze maßgebend (Bestandsschutz).
Wenn deutlich absehbar ist (unterjährige deutliche Gehaltserhöhung), dass man im laufenden Jahr deutlich über dieser JAE liegt, dann kann man über den Arbeitgeber, und der wendet sich widerum an die Krankenkasse, eine Prüfung und Einschätzung veranlassen.
Wenn die Krankenkasse die Einschätzung nachvollziehen kann, dann ist man zum nächstmöglichen Zeitpunkt nicht mehr SV-pflichtig. Man kann dann sich freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern oder man wählt den Weg in die private Krankenversicherung (für mich der ungünstige Weg).
Gruß
Oliver