Kann der Arbeitgeber eine Krankenkasse ablehnen ? (Gesetzliche Krankenkassen)

Arbeitgeber @, Sonntag, 24.01.2010, 18:52 (vor 5418 Tagen)

Hintergrund: Die Bahn BKK verlangt für 50 % Lohnvortzahlung 2,6% des Lohnes als U1
Währen die Knappschaft für 80% nur 0,6 % verlangt
Dadurch hat der Arbeitgeber sehr große Nachteile bei entsprechender Auswahl der KK durch den Arbeitnehmer.
Zusätzlich hat unser Betrieb mit durchschnittlich 28 Arbeitnehmern 14 Krankenkassen und mir jeder muss abgerechnet werden. Dies ist ein Riesen Verwaltungsaufwand. Bei der Jahresabrechnung haben wir 32 Krankenkassenabrechnungen zu machen.
Dieser Bürokratismus ist nicht zumutbar. Kann man eine Liste der erwünschten KK auflegen und die Mitarbeiter auffordern die nicht aufgeführten Kassen zu kündigen?

Re: Kann der Arbeitgeber eine Krankenkasse ablehnen ?

Czauderna, Sonntag, 24.01.2010, 18:58 (vor 5418 Tagen) @ Arbeitgeber

Hallo,
ersteres , also Auslegen von Listen darf man auf keinen Fall.
Was den Einfluss auf den Arbeitnehmer angeht, nun wenn es so gemacht wird, dass sich der MA. nicht erpresst fühlt sondern anschliessend aus eigener Überzeugung die Kasse wechselt, dann ist das sicher dagegen zu sagen.
Auch hier kann ich aus der PRaxis sagen, dass es durchaus üblich ist dass der neue Arbeitnehmer in einem Unternehmen schon von Beginn an klar gemacht wird wo es krankenkassenmäßig lang geht.
"Wir sind hier alle in .... versichert", ein gängiger Satz, gerade bei kleineren Firmen. Damit soll keineswegs vergessen werden dass der Arbeitnehmer selbstverständlich ein freies Recht der Krankenkassenwahl hat und der Arbeitgeber keinerlei arbeitsrechtliche Sanktionen gegen ihn in der Hand hat wenn er bei seiner Kasse bleiben will.
Gruß
Czauderna

Re: Kann der Arbeitgeber eine Krankenkasse ablehnen ?

chris @, Montag, 25.01.2010, 22:44 (vor 5416 Tagen) @ Arbeitgeber

Sie könnten versuchen, Ihren Arbeitnehmern den Wechsel zu einer bestimmten Kasse schmackhaft zu machen. Ich kenne eine Kasse, die ihren Mitgliedern einen Mehrwert bietet: Neben der Erstattung der Praxisgebühr gibt es unter bestimmten Bedigungen eine Zahlung von 100 Euro jählich für die ersten drei Jahre der Mitgliedschaft. Hinsichtlich U1 gibt es drei Stufen, wobei die erste Stufe 0,7% kostet.

Ich könnte Ihnen hier meine Mithilfe anbieten. Bei Interesse kontaktieren Sie mich bitte per email.

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