Re: Freiwillig versichern trotz Auslandsaufenthalt (Sonstige Themen)

Trabbifahrer, Mittwoch, 15.09.2004, 11:35 (vor 7374 Tagen) @ Sarah

das funktioniert, allerdings wird auch hier dein Gesamteinkommen für die Beitragsbemessung berücksichtigt.

Denkbar wäre aber auch, dass du nach britischen Rechtsvorschriften versichert bist (über den NHS) und dann mit der "europäischen Gesundheitskarte" (war bisher der E111) Leistungen in Deutschland in Anspruch nimmst.

Das würde bedeuten, dass du "zufällig" während Deines Urlaubs in Deutschland erkrankst, zum Zahnarzt mußt etc.

Das einzige was hier wichtig ist, ist das du nicht "zum Zwecke der med. Versorgung" nach Deutschland einreist.

;-)


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