Bitte um Hilfe!!!!! (Sonstige Themen)
Ich bin 52 Jahre, und muß mich bis zum 1.1.2005 arbeitslos melden. Ich bin Privat KV und kann durch die Arbeitslosigkeit
wohl zurück in die Gesetzliche KV wechseln. Dies würde mir auch aus bestimmten Gründen zusagen.
Sollte ich nun in der Zeit in der ich Arbeitslosengeld erhalte
keinen Job finden, so werde ich wohl auch keine Arbeitslosenunterstützung (Hartz 4) erhalten, da ich dann wohl von meinen Ersparnissen leben muß.
Meine Frage ist nun, wie berechnet danach die gesetzliche Krankenkasse den Beitragssatz.
Würde mich über Informationen und Hinweise zu diesem Thema freuen.
Gruß
Bernd