Re: Wie bekomme ich meinen Sohn wieder in eine Krankenversicherung ? (Sonstige Themen)

Tobi @, Montag, 06.12.2004, 09:38 (vor 7292 Tagen) @ repi

Kinder, welche sich nicht in Schul- oder Berufsausbildung befinden, sind nur bis zu ihrem 23. Lebensjahr familienversichert.
Aus dem Mini-Job führt der Arbeitgeber zwar Krankenversicherungsbeiträge ab, jedoch ergibt sich dadurch kein Leistungsanspruch.
Harzt IV spielt meiner Meinung nach in diesem Fall keine Rolle, die Änderung betreffen nur Empfänger des Arbeitslosengelds II.
Um auch weiter abgesichert zu sein ergeben sich 2 Möglichkeiten:
1. Privat versichern (Beiträge berechnen sich nach Alter und pers. Risiko) - warum dies aber ein Mitarbeiter einer ges. Krankenkasse vorschlägt ist mir schleierhaft (vielleicht arbeitet er ja nicht gern für seine Kasse).
2. Freiwillige Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse. Hier berechnet sich der Beitrag für "nicht Berufstätige" aus monatlich 805,00 Euro (ergibt dann einen Beitrag von ca. 120 Euro für Kranken- und Pflegeversicherung).


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