Re: Familienversicherung. (Sonstige Themen)
Hallo Oliver,
der Anspruch auf Familienversicherung erlischt mit Rechtskraft des Scheidungsurteils. Ev. ist deine Ex-Frau bereits selbst bei einer Krankenkasse versichert. Nach dem Sozialgestzbuch ist erstmal deine Frau verpflichtet sich um ihre Krankenversicherung zu kümmern. Per Gesetz hattest du aber schon die Pflicht dies deiner krankenkasse mitzuteilen, aber ein bussgeld mußt du nicht bezahlen.
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- Familienversicherung. -
OliverS.,
07.12.2004, 10:27
- Re: Familienversicherung. - Mediott, 17.12.2004, 10:31
- Re: Familienversicherung. - Jessica, 14.02.2005, 20:17