Familienversicherung. (Sonstige Themen)
Ich bin seit 2 jahren geschieden. Habe aber versäumt meine Krankenkasse dies gleich mitzuteilen. droht mir jetzt eine Bussgeld? Von meiner Ex Frau wurde nach der scheidun keine Kassenleistungen in Ansprucht genommen.
Ich wäre für eure Tipps dankbar
Re: Familienversicherung.
Hallo Oliver,
Ich unterstelle erstmal, daß ihre Ex-Frau kostenfrei bei Ihnen mitversichert war.
Bussgeld entsteht eigentlich nicht. Die Kasse würde lediglich mit Rechtskraft des Scheidungsurteils die Mitversicherung rückwirkend beenden und evtl. Leistungsinanspruchnahme ihrer Frau von Ihnen zurückfordern.
Schlimmer ist wie dann der Versicherungsschutz der Frau sicher zu stellen ist.
Falls Sie nicht selbst versicherungspflicht (z.B. im Rahmen einer Beschäftigung) ist, müßte sie sich rückwirkend ab dem Tage selbst freiwillig versichern, sonst ist sie raus aus der gesetzlichen Krankenversicherung und ohne Versicherungsschutz.
Selbst bei dem monatlichen Mindestbeitrag wären dann ca. 3000,- Euro für zwei Jahr nachzuzahlen! Das könnte man dann schon als "Bussgeld" ansehen.
Weitere Fragen gerne per mail.
In diesem Sinne...
Mit freundlichen Grüßen
Re: Familienversicherung.
Hallo Oliver,
der Anspruch auf Familienversicherung erlischt mit Rechtskraft des Scheidungsurteils. Ev. ist deine Ex-Frau bereits selbst bei einer Krankenkasse versichert. Nach dem Sozialgestzbuch ist erstmal deine Frau verpflichtet sich um ihre Krankenversicherung zu kümmern. Per Gesetz hattest du aber schon die Pflicht dies deiner krankenkasse mitzuteilen, aber ein bussgeld mußt du nicht bezahlen.