Hallo Oliver,
Ich unterstelle erstmal, daß ihre Ex-Frau kostenfrei bei Ihnen mitversichert war.
Bussgeld entsteht eigentlich nicht. Die Kasse würde lediglich mit Rechtskraft des Scheidungsurteils die Mitversicherung rückwirkend beenden und evtl. Leistungsinanspruchnahme ihrer Frau von Ihnen zurückfordern.
Schlimmer ist wie dann der Versicherungsschutz der Frau sicher zu stellen ist.
Falls Sie nicht selbst versicherungspflicht (z.B. im Rahmen einer Beschäftigung) ist, müßte sie sich rückwirkend ab dem Tage selbst freiwillig versichern, sonst ist sie raus aus der gesetzlichen Krankenversicherung und ohne Versicherungsschutz.
Selbst bei dem monatlichen Mindestbeitrag wären dann ca. 3000,- Euro für zwei Jahr nachzuzahlen! Das könnte man dann schon als "Bussgeld" ansehen.
Weitere Fragen gerne per mail.
In diesem Sinne...
Mit freundlichen Grüßen