Re: sonderkündigungsrecht wenn ich selbstständig werde? (Sonstige Themen)

Mediott @, Samstag, 18.12.2004, 09:30 (vor 7280 Tagen) @ ari

Hallo ari,

eigentlich ist man bei einem Wechsel unter den Gesetzlichen, egal ob pflichtig oder freiwillig, an die 18 Monate gebunden.

Ein Kündigung könnte nur vorab erfolgen, wenn als Kündigungsgrund ein Wechsel zur PKV angegeben würde. Dann gelten wieder die 2 Monate, also Kündigung im Dezember zum 28.02.05.

Man könnte es deshalb mit dieser Begründung versuchen. Wenn man dann noch von der alten Kasse eine Kündigungsbestätigung erhält, ist alles in Ordnung.

Manche Kassen wollen aber auch einen Nachweis über den Abschluss einer privaten Krankenversicherung sehen. Dann hat man schlechte Karten für einen Wechsel zu einer anderen Gesetzlichen.
Aber dann kann man immer noch die Kündigung zurück ziehen und muss eben die 18 Monate aussitzen.

Also einfach mal versuchen.

In diesem Sinne...

Mit freundlichen Grüßen


In diesem


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