sonderkündigungsrecht wenn ich selbstständig werde? (Sonstige Themen)
ich bin seit 1.11. bei einer bkk in bayern versichert. ab 1.3. oder 1.4.05 bekomme ich überbr. geld vom AA. habe ich ein sonderkündigungsrecht oder muss ich bei der bkk 18 monate bleiben? würde als freiwilliges mitglied gerne zu einer ortsansässigen krankenkasse wechseln.
Re: sonderkündigungsrecht wenn ich selbstständig werde?
Hallo ari,
eigentlich ist man bei einem Wechsel unter den Gesetzlichen, egal ob pflichtig oder freiwillig, an die 18 Monate gebunden.
Ein Kündigung könnte nur vorab erfolgen, wenn als Kündigungsgrund ein Wechsel zur PKV angegeben würde. Dann gelten wieder die 2 Monate, also Kündigung im Dezember zum 28.02.05.
Man könnte es deshalb mit dieser Begründung versuchen. Wenn man dann noch von der alten Kasse eine Kündigungsbestätigung erhält, ist alles in Ordnung.
Manche Kassen wollen aber auch einen Nachweis über den Abschluss einer privaten Krankenversicherung sehen. Dann hat man schlechte Karten für einen Wechsel zu einer anderen Gesetzlichen.
Aber dann kann man immer noch die Kündigung zurück ziehen und muss eben die 18 Monate aussitzen.
Also einfach mal versuchen.
In diesem Sinne...
Mit freundlichen Grüßen
In diesem
Re: sonderkündigungsrecht wenn ich selbstständig werde?
Ja danke für den Tip. Ich werd es mal versuchen, obwohl ich auch nicht so richtig glaube das die das fressen.
Es wär halt einfacher, weil ich merke das ich doch noch ne Menge Beratungsbedarf habe und das ließe sich vor Ort natürlich besser klären, als anrufen & mailen. Nunja, das ist der Preis den man zahlen muss, wenn man in eine BKK an Ende von Deutschland eintritt.
Re: sonderkündigungsrecht wenn ich selbstständig werde?
Hallo Ari,
ich muss dir sagen, du musst leider warten bis die 18 Monate vorüber sind. Es spielt keine Rolle, dass du dich demnächst selbstständig machst. Ausnahme deine Krankenkasse erhöht die Beiträge, dann hast du ein Sonderkündigungsrecht.