Zuzahlung bei Pflegeplatz (Sonstige Themen)

harry @, Montag, 07.02.2005, 15:41 (vor 7229 Tagen)

Kann mir mal jemand sagen ob angeheiratete bei plötzlicher Pflegebedürftigkeit in einem Pflegeheim (z.b. der Schwiegereltern) nur die leiblichen und angenommenen Kinder zuzahlen müssen oder auch die angeheirateten?

Re: Zuzahlung bei Pflegeplatz

Chilla, Dienstag, 08.02.2005, 12:30 (vor 7228 Tagen) @ harry

Hallo,

da gibt es wohl ein brandneues Urteil dazu, in dem Fall hat die Tochter nichts verdient, da sie selbst Kinder betreute, aber der Schwiegersohn recht gut. Es wurde entschieden, dass sehr wohl das Haushaltseinkommen ausschlaggebend ist, auch wenn die Tochter nichts verdient.

In einem anderen Fall wollte sich der Vater vor dem Unterhalt drücken und sandte seine (zweite) Ehefrau arbeiten, dass er selbst als "einkommenslos" an die erste Frau mit Kindern nichts bezahlen musste. Auch hier wurde dann das "Haushaltseinkommen" zugrunde gelegt. Scheint sich also in der Rechtsprechung ein Wandel abzuzeichnen.

Re: Zuzahlung bei Pflegeplatz

Elgin Fischbach @, Dienstag, 08.02.2005, 14:44 (vor 7228 Tagen) @ Chilla

Zitat:
"Scheint sich also in der Rechtsprechung ein Wandel abzuzeichnen."

Den ich als nicht gerecht empfinde - denn weshalb sollen Außenstehende (die nicht Verwandte 1. Grades sind und deshalb mit der relevanten Person in keinster Weise etwas zu tun hatten und haben) ihr Einkommen für Fremde in diesem Umfang opfern?

Derartige Gerichtsurteile bestärken die zunehmende Anzahl derjenigen, die sich aus unterhaltsrechtlichen Gründen gegen eine Eheschließung oder gar Familiengründung entscheiden (die seit Jahren zunehmende "Single-Gesellschaft" ist hierfür der objektiv beste Beweis ...) .

Gruß
Elgin

Re: Zuzahlung bei Pflegeplatz

Chilla , Mittwoch, 09.02.2005, 14:40 (vor 7227 Tagen) @ Elgin Fischbach

Leider ist es wirklich so. Meine Tante war wegen MS jahrelang im Pflegeheim, die ganze Familie lebte nur knapp über dem Sozialhilfesatz, da alles fürs Pflegeheim draufging.

Als der Mann dann mal fragte, ob man da wirklich nichts machen könne, bekam er die Antwort: Selber schuld, lassen sie sich doch scheiden. Dann brauchen sie außer dem Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle nichts mehr zu bezahlen, der Rest schiesst das Sozialamt drauf. Es werden die belohnt, die sich vor jeder sozialen Verantwortung drücken, insbesondere vor der Ehe.

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