Re: Abgleich der Personendaten des Vers. (Sonstige Themen)

Egon, Mittwoch, 13.07.2005, 16:57 (vor 7073 Tagen) @ Monique

Es gibt mehrere Möglichkeiten:
Beispiele:

Wenn du nicht unter der angegebenen Adresse erreichbar bist, wird die Kasse stutzig. Und dann wird beim Einwohnermeldeamt um ein Auskunftsersuchen gebeten. Hier sollte die Hauptadresse auffliegen.

Der Arbeitgeber/Agentur für Arbeit melden bei der Anmeldung die Hauptadresse.

Die Kündigungsbestätigung der "Altkasse" beinhaltet in der Regel die Hauptanschrift.


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