Mutterschaftsgeld bei gemeinnützigen Vereinen (Sonstige Themen)
Ich bin als Mit-Verantwortliche in einem gemeinnützigen Verein Arbeitgeberin für eine Frau, die jetzt schwanger ist. Wir haben noch nie Umlage bezahlt, jetzt ist die Frage, wie läuft das mit dem Mutterschaftsgeld? Unsere Personalbuchhalterin sagt, gemeinnützige Vereine bekommen keine Erstattung der Personalkosten, wir müssten sie voll selber zahlen. Im Internet habe ich bis jetzt gefunden, dass die Krankenkasse bis zu 13 € pro Arbeitstag bezahlt.
Was stimmt denn nun? Hat jemand Erfahrung mit der Umlage und der Zahlung des Mutterschaftsgeldes bei gemeinnützigen Vereinen?
Eva
Re: Mutterschaftsgeld bei gemeinnützigen Vereinen
Zwangsmitglied in der Umlagekasse sind alle Arbeitgeber, die bis zu 20 Arbeitnehmer beschäftigen, freiwillig können die teilnehmen, die 21-29 Arbeitnehmer beschäftigen. Ob der Arbeitgeber ein Haushalt, ein Freiberufler, eine GmbH, eine AG oder ein e.V. ist, ist wurscht.
Details z.B. unter
http://www.fast-4ward.de/base/show_article.php?a=285
und weiteren Verlinkungen zum LFZG
Wenn Ihr Verein weniger als 21 Arbeitnehmer beschäftigt und wirklich noch keine Umlagebeiträge gezahlt haben, müssen Sie das nachholen.