Beitrag zahlen trotz keinem Versicherungsschutz? (Sonstige Themen)

vanja @, Mittwoch, 17.08.2005, 17:25 (vor 7038 Tagen)

Erstmal ein gruss an alle hier im forum.

Bin gesetzlich bei der AOK als Student versichert und gehe ab September 2005 für 6 Monate als Austauschstudent nach Japan.
Da man mit Japan kein Abkommen hat muss ich eine Auslandskrankenversicherung abschliessen, wass eigentlich kein Problem ist.
Das Problem ist das ich den Beitrag bei der AOK weiterhin zahlen muss obwohl ich keine Leistungen in Anspruch nehmen kann.
Die von der AOK meinen "die fälle sind den bekannt und die wissen dass es so ist, und dass es für mich unglücklich ist, aber leider kann man da nichts machen..."

Ist es wirklich so dass man nicht kündigen, einfrieren oder sonst was anderes in dem fall machen kann?

danke und gruss,
vanja

Re: Beitrag zahlen trotz keinem Versicherungsschutz?

Daniel @, Dienstag, 23.08.2005, 14:46 (vor 7032 Tagen) @ vanja

Wenn Sie an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind, brauchen Sie auch einen deutschen Krankenversicherungsschutz. Das ist leider so.

Sie müssen daher aufgrund der Einschreibung bei der deutschen Hochschule auch einen Krankenversicherungsschutz nachweisen.

Viele Grüße
Daniel

Re: Beitrag zahlen trotz keinem Versicherungsschutz?

vanja @, Mittwoch, 31.08.2005, 09:52 (vor 7024 Tagen) @ Daniel

Also es stimmt wirklich. :-(
Ist es aber nicht ein bisschen absurd!?
Jeder weiss dass ich keine Leistungen in Anspruch nehmen kann und dass ich eine separate KV für Japan brauche, aber alle sagen nur "es ist leider so".
Es sind immerhin cca. 350 euro die ich für die KV in den 6 Monaten zahlen muss.

vanja

Re: Beitrag zahlen trotz kein Versicherungsschutz?

Jack, Mittwoch, 31.08.2005, 18:15 (vor 7024 Tagen) @ vanja

Das ist ja das soziale an der deutschen Sozialversicherung:
Einzahlen müssen alle, Ansprüche haben nicht alle.

Aber sehen Sie es doch mal so:

Die GKV ist keine Versicherung. Sonst müßten Sie in dem Fall keine Beiträge zahlen, denn wo ein Versicherungsrisiko nicht besteht, kann auch kein Beitrag fällig werden.

Die GKV ist eine Sozialfürsorgesteuer. Dabei ist der Beitrag von allem möglichen Abhängig, nur nicht von einem Versicherungsrisiko. Und dann geht das. ;-)

Re: Beitrag zahlen trotz keinem Versicherungsschutz?

Praetorianer @, Montag, 05.09.2005, 14:06 (vor 7019 Tagen) @ vanja

Hallöle!

Ich bin arbeite bei einer Krankenkasse und kann dies nur zum Teil bestätigen.

Du musst zwar weiterhin etwas bezahlen (damit Du den Zugang zur gKV in Deutschland behälst, denn da fliegst Du per Gesetz nach 3 Monaten raus), aber Du kannst sogenannte "Anwartschaften" beantragen. D.h., dass Du nur eine Art Gebühr für die Sicherung Deines Zugang zur Kranenversicherung zahlst. Das sind - wie hoch die Kosten dann sind, muss die AOK Dir sagen. Allerdings hast Du dann in Deutschland für die Zeit der Anwartschaft keinen Leistungsanspruch.

Ansonsten viel Spass in Japan - Bonsaiiiiii ;o)

Re: Beitrag zahlen trotz keinem Versicherungsschutz?

Sora, Montag, 05.09.2005, 14:47 (vor 7019 Tagen) @ Praetorianer

Hallo Praetorianer,

hier geht es doch nicht um den Erhalt einer Zugangsberechtigung zur GKV.
Vanja ist als Studentin an einer deutschen Hochschule eingeschrieben und somit pflichtversichert. Der Hinweis auf die Anwartschaftversicherung ist also hier gar nicht angebracht.

Re: Beitrag zahlen trotz keinem Versicherungsschutz?

Chris, Montag, 05.09.2005, 16:55 (vor 7019 Tagen) @ vanja

Ganz einfach, exmatrikulieren, damit bist Du aus der Krankenversicherung der Studenten raus und must kein Geld zahlen.

Und wieso ist das absurd? Du kannst jederzeit Leistungen in Anspruch nehmen, sobald Du wieder in Deutschland oder in der EU bist. Die Krankenversicherung kann ja nichts dafür, dass Du Dich außerhalb aufhälst. Wenn ich einen Monat Urlaub in Australien machen würde, würde ich auch Beiträge zahlen müssen, könnte aber keine Leistungen in Anspruch nehmen.

Übrigens, nicht vergessen Dich für Japan noch zusätzlich zu versichern. Weiss nicht, wie das dort mit der Krankenversicherung läuft.

Tschüs
Chris

Re: Beitrag zahlen trotz keinem Versicherungsschutz?

....Zeitungsjunge @, Donnerstag, 22.09.2005, 18:34 (vor 7002 Tagen) @ Praetorianer

Hallo Praetorianer,

bei welcher kasse arbeitest du? Bei der AOK ????
Du bist ja ein riesen Trottel. Würde dich direkt zum Arbeitsamt schicken wenn ich dein chef wäre.

Die Anwartschaftsversicherung ist für freiwillige Mitglieder. Eingeschriebene Studenten an einer deutschen Hochschule sin nach §5 SGB V pflichtversichert und können keine anwartschaftsversicherung abschließen.
Die einzige möglichkeit ist sich zu exmatrik.

bis später
MFG
der zeitungsjunge

Re: Beitrag zahlen trotz keinem Versicherungsschutz?

vanja, Montag, 26.09.2005, 04:21 (vor 6998 Tagen) @ ....Zeitungsjunge

@chris,
das mit exmatrikulieren hat man mir auch als einzige möglichkeit bei der AOK gesagt. Aber dann wären die 7 Semester die ich bis jetzt studiert habe umsonst gewesen.

Ansonsten danke für eure beiträge. Bin schon in Japan und die ganze aufregung über den KV-Beitrag ist schon längst vergessen.

Grüsse aus Japan,
vanja

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