Re: Wer zahlt ?????????? (Sonstige Themen)
Du hättest Dein Arbeitsverhältnis besser wegen Krankheit gelöst. Dann gibts auch keine Sperrzeit. Je nach Alter wärst Du sogar bis Ende Januar 2006 noch in die Vertrauensschutzregelung der Agentur für Arbeit gefallen (32 Monate ALG I).
Melde Dich bei der AOK. Du hast einen Anspruch auf Verletztengeld über die Fleischerei-BG. Für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit bleibst Du weiterhin bei der AOK versichert (§ 192 SGB V). Die Sperrzeit des Arbeitsamtes kannst Du umgehen, wenn Du nachweisen kannst, dass Du den Beruf aus gesundheitslichen Gründen nicht mehr ausüben kannst und deswegen den Arbeitsplatz freigemacht hast. Im übrigen hast Du vielleicht auch Anspruch auf eine Rente wegen teilw.Erwerbsminderung. Wenn Du bereits 60 Jahre alt bist, mußt Du aufgrund der Schwerbehinderung nur 10,8 % Abschlag auf Deine Altersrente hinnehmen.
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- Wer zahlt ?????????? -
Nobert,
28.01.2006, 19:35
- Re: Wer zahlt ?????????? - Frank, 03.02.2006, 13:19