Re: Rueckkehr nach USA Aufenthalt (Sonstige Themen)
Hallo Chris,
die Voraussetzungen für die Anwartschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse können sich unterscheiden.
Bei einigen Krankenkassen (z.B. TK) reicht ein ausländischer Arbeitgeber.
Die Beiträge werden immer von 245 EURO monatlich berechnet, d.h. mit dem jeweiligen Beitragssatz der Krankenkasse multipliziert. Einige Krankenkassen bieten auch gar keine Anwartschaft an. Der gemeinsame Rahmen ist in § 240 Sozialgesetzbuch V geregelt.
Gruß
Roland
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- Rueckkehr nach USA Aufenthalt -
Pamina,
30.01.2006, 18:55
- Re: Rueckkehr nach USA Aufenthalt -
jan,
31.01.2006, 17:06
- Re: Rueckkehr nach USA Aufenthalt - Pamina, 31.01.2006, 17:40
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chris,
06.02.2006, 14:04
- Re: Rueckkehr nach USA Aufenthalt - Roland, 13.02.2006, 18:22
- Re: Rueckkehr nach USA Aufenthalt -
jan,
31.01.2006, 17:06