Rueckkehr nach USA Aufenthalt (Sonstige Themen)
Hi,
ich werde nach 5 Jahren USA Aufenthalt wieder nach D zurueckkehren, erstmal ohne Arbeit zu haben, mit Aussicht auf Heirat(er ist PKV) und evtl. Schwangerschaft.
Ich war bei der Techniker Krankenkasse versichert, und die haben mir gesagt ich kann nicht bei der TK versichert bleiben, auch nicht "Ruhen" lassen.
Meine Frage nun, wer versichert mich (evtl. Anwartschaft)?
Fuer Hilfe oder Ideen waere ich sehr dankbar.
Re: Rueckkehr nach USA Aufenthalt
Du kannst nur zu beginn der auslandsreise eine Anwartschaftsverischerung bei deiner Krankenkasse abschließen (Wenn die reise beruflich bedingt ist)
Solltest du damals keine Anwarstchaft abgeschlossen haben und kommst zurück nach Deutschland ohne einen Job aufzunehmen (Verischerungspflicht) oder innerhlab von 2 Monaten nach Rückkehr einen Job mit hohem Einkommen (freiwillige Versicherung) zu finden bleibt für dich nur die private versicherung
Re: Rueckkehr nach USA Aufenthalt
Danke.
Als ich damals weg bin, war ich ja pflichtversichert, und die zusaetzliche private Auslandsversicherung, die ich abgeschlossen hatte, war nur fuer 1Jahr gueltig. Leider hat der Vertreter, der mir diese Vers. verkauft hat, nichts von Anwartschaften oder aehnlichem erwaehnt. Mir wird wohl nichts weiter uebrig bleiben, als mich privat zu versichern.
Nochmals danke.
Re: Rueckkehr nach USA Aufenthalt
Hallo jan,
ich werde vermutlich einen Job in USA annehmen und mir stellt sich deshalb auch die Frage mit der Anwartschaft. Was heißt denn "beruflich bedingt"? Gilt das nur, wenn man innerhalb einer Firma ins Ausland versetzt wird oder auch (wie bei mir) an einer amerikanischen Institution einen Job annimmt?
Grüße Chris
Re: Rueckkehr nach USA Aufenthalt
Hallo Chris,
die Voraussetzungen für die Anwartschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse können sich unterscheiden.
Bei einigen Krankenkassen (z.B. TK) reicht ein ausländischer Arbeitgeber.
Die Beiträge werden immer von 245 EURO monatlich berechnet, d.h. mit dem jeweiligen Beitragssatz der Krankenkasse multipliziert. Einige Krankenkassen bieten auch gar keine Anwartschaft an. Der gemeinsame Rahmen ist in § 240 Sozialgesetzbuch V geregelt.
Gruß
Roland