Re: AG-Zuschuss zur privaten Pflegeversicherung (Sonstige Themen)

Roland, Montag, 13.02.2006, 18:16 (vor 6858 Tagen) @ Claudia

Hallo,

ein klares Ja und Nein!
Der Zuschlag für Kinderlose gilt nur für Mitglieder in der gesetzlichen Pflegeversicherung. Der Arbeitgeber hat aber nach § 61 Sozialgesetzbuch XI nur den Zuschuss wie bei einem Mitglied der gesetzlichen Pflegeversicherung zu zahlen:
In Zahlen: Kinderlose zahlen in der gesetzlichen Pflegeversicherung: 1,95% (0,85% zahlt der AG und der AN zahlt 1,1%). Für Versicherte einer privaten Pflegeversicherung zahlt der Arbeitgeber auch nur 0,85% Zuschuss.

Gruß
Roland


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