Re: Eheähnliche Gemeinschaft (Sonstige Themen)

Roland, Freitag, 24.03.2006, 14:43 (vor 6819 Tagen) @ Nadine

Eine Familienversicherung ist nach § 10 Sozialgesetzbuch V
nur für Ehegatten und Kinder möglich, in Sonderfällen auch für Stiefkinder und Enkel. Lebenspartner können nur bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft von gleichgeschlechtlichen Paaren (Homo-Ehe) familienversichert werden. Ansonsten können Lebensgefährten nicht kostenlos familienversichert werden.


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