Re: Eheähnliche Gemeinschaft (Sonstige Themen)
Eine Familienversicherung ist nach § 10 Sozialgesetzbuch V
nur für Ehegatten und Kinder möglich, in Sonderfällen auch für Stiefkinder und Enkel. Lebenspartner können nur bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft von gleichgeschlechtlichen Paaren (Homo-Ehe) familienversichert werden. Ansonsten können Lebensgefährten nicht kostenlos familienversichert werden.
gesamter Thread:
- Eheähnliche Gemeinschaft -
Nadine,
23.03.2006, 19:01
- Re: Eheähnliche Gemeinschaft - Thomas, 24.03.2006, 04:42
- Re: Eheähnliche Gemeinschaft -
Roland,
24.03.2006, 14:43
- Re: Eheähnliche Gemeinschaft - An58, 12.09.2006, 09:53