Re: Rückkehr in die gesetzl. KV (Sonstige Themen)
Hallo,
eine Rückkehr ist nur möglich, wenn man Arbeitslosengeld II bezieht oder eine Beschäftigung zwischen 401 und 3937,50 Euro brutto ausübt. Sonst wäre nur eine Familienversicherung über den GKV-Ehegatten noch möglich, wenn alle Voraussetzungen hierfür erfüllt sind (§ 10 Sozialgesetzbuch V)
Roland
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- Rückkehr in die gesetzl. KV -
Rudi Ernst,
27.03.2006, 07:28
- Re: Rückkehr in die gesetzl. KV - Roland, 27.03.2006, 13:19