Reha - wo beantragen (Gesetzliche Krankenkassen)

Jo, Dienstag, 06.11.2007, 08:04 (vor 6233 Tagen)

Hallo Forumsgemeinde!

Bei mir wurde vor 4 Wochen eine Tripple BO gemacht. In ca. 8 Wochen werde ich anfangen dürfen, wieder zu belasten. Wenn ich auf Volllast bin möchte ich gerne in eine Reha-Klinik, die sich speziell mit diesen Patienten auskennt und somit auch optimal helfen kann.

Wo muss ich den Antrag stellen - bei der KK oder bei der BfA?

Ich bin seit dem 2.4.2007 krankgeschrieben, bekomme also zZ. Krankengeld. Desweiteren läuft mein Ausbildungsvertrag (KFZ-Mechatroniker) noch bis Jan. 08 - könnte verlängert werden, macht aber wenig Sinn, da ich in diesem Beruf nicht mehr arbeiten kann, erstens, weil ich diese OP auch noch an der anderen Seite machen lassen muss und zweitens, weil ich anschließend nicht mehr schwer heben und nicht in Zwangshaltungen arbeiten kann.

Ich danke schon im Voraus für Hilfe.

mfg Jo

Re: Reha - wo beantragen

Torsten, Dienstag, 06.11.2007, 10:03 (vor 6233 Tagen) @ Jo

Setzte Dich mit Deinem Ansprechpartner bei der Krankenkasse in Verbindung. Die sollten Dir eigentlich bei der Antragstellung(auch bei der hier gegebenen Zuständigkeit der DRV) behilflich sein, Sollte Deine Kasse nicht vor Ort sein, wende Dich an eine der gemeinsamen Servicestellen von DRV und GKV. Du findest sie unter:
http://www.reha-servicestellen.de

Gute Besserung und viel Erfolg!

Re: Reha - wo beantragen

Shoppingqueen, Dienstag, 06.11.2007, 20:09 (vor 6232 Tagen) @ Torsten

Hallo,

.... sicher, dass die Rentenversicherungszuständig ist? Ich meine nein - weil die kleine Wartezeit von 60 Beitragsmonaten nicht erfüllt ist.

LG, Shops

Re: Reha - wo beantragen

Torsten, Dienstag, 06.11.2007, 20:57 (vor 6232 Tagen) @ Shoppingqueen

Ich denke doch;)

Sie können Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erhalten, wenn Ihre Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder gemindert ist. Ihre Erwerbsfähigkeit soll durch die Rehabilitation wesentlich gebessert oder wiederhergestellt oder deren wesentliche Verschlechterung abgewendet werden. Die Leistungen können Sie in Abständen von 4 Jahren erhalten. Vorzeitige Leistungen vor Ablauf dieser Frist sind möglich, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich ist.

Sie müssen bei Antragstellung eine der nachfolgenden versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen:

* Wartezeit von 15 Jahren
* 6 Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen in den letzten 2 Jahren
* Bezug einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
* allgemeine Wartezeit von 5 Jahren bei verminderter oder in absehbarer Zeit gefährdeter Erwerbsfähigkeit
* Anspruch auf große Witwenrente beziehungsweise Witwerrente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.

Sind Sie Jugendliche oder Jugendlicher, kann bereits ein Pflichtbeitrag ausreichen. Für Sie genügt es, wenn Sie innerhalb von 2 Jahren nach Beendigung einer Ausbildung (zum Beispiel Schule, Fachschule oder Hochschule) eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit aufgenommen haben. Diese Beschäftigung oder Tätigkeit beziehungsweise eine sich daran anschließende Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit muss allerdings durchgehend bis zur Antragstellung angedauert haben.


Gefunden unter:
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_15758/SharedDocs/de/Inhalt/03__Rehabilitation/01__leistungen/02__medizinische__reha/voraussetzungen.html

Re: Reha - wo beantragen

Jo, Mittwoch, 07.11.2007, 07:40 (vor 6232 Tagen) @ Torsten

Vielen Dank für die schnelle Auskunft.

Werde mich schnellstens um einen Beratungstermin kümmern.

mfg Jo

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