Re: Ohne KV da Arbeitslos (Sonstige Themen)

Elgin Fischbach @, Donnerstag, 27.07.2006, 17:22 (vor 6694 Tagen) @ Kirchhoefer Andreas

Eine freiwillige Versicherung (hier: "Hausfrauen-Tarif") bei der gesetzlichen KV setzt voraus, dass Sie innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 2 Jahre gesetzlich versichert waren. Falls das bei Ihnen nicht der Fall ist, dürfen Sie von keiner gesetzlichen Kasse aufgenommen werden. Sinn dieser Regelung ist (war) es, Ältere, die sich in jungen und gesunden Jahren aus kurzfristigen Kostengesichtspunkten heraus bewusst aus dem solidarischen System verabschiedet haben, in späteren Jahren dafür nicht auch noch in der Form zu belohnen, dass sie als dann kostenintensivere bzw. "krankheitsanfälligere" Patienten bzw. Mitglieder die Vorteile des gesetzlichen Systems ausnutzen wollen.

Außerdem schreiben Sie, dass Sie "dank" Hartz IV nicht vom Arbeitsamt angenommen werden. Das kann - wenn überhaupt - nur an zu hohem Vermögen oder an zu hohem Partnereinkommen liegen, denn "dank" Hartz IV haben nun auch ehemalige Selbstständige, die ihre wirtschaftliche Bedürftigkeit belegen, Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Und Arbeitslosengeld-II-Bezieher sind auch dann in gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, wennn sie die sonst üblichen Vorversicherungszeiten nicht erfüllen, weil der Gesetzgeber diesen speziellen Personenkreis als "besonders schutzbedürftig" eingestuft hat.

Falls Sie kein Arbeitslosengeld II erhalten und die Partnerin gesetzlich versichert ist, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen über ihre Partnerin in der GKV familienversichert werden.

Gruß
Elgin


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