Ohne KV da Arbeitslos (Sonstige Themen)

Kirchhoefer Andreas @, Donnerstag, 27.07.2006, 15:59 (vor 6694 Tagen)

Hallo,
habe folgendes Problem war bis vor einem Jahr Selbstständig und Privat versichert. Da ich diese Firma aus wirtschaftlichen Gründen schließen musste und mich das Arbeitsamt nicht annimmt (dank Harz IV). Habe ich keine KV und zurzeit nur einen 400,- € Job. Gibt es nicht so etwas wie eine Hausfrauen Versicherung die ich mir leisten kann??.

Re: Ohne KV da Arbeitslos

Elgin Fischbach @, Donnerstag, 27.07.2006, 17:22 (vor 6694 Tagen) @ Kirchhoefer Andreas

Eine freiwillige Versicherung (hier: "Hausfrauen-Tarif") bei der gesetzlichen KV setzt voraus, dass Sie innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 2 Jahre gesetzlich versichert waren. Falls das bei Ihnen nicht der Fall ist, dürfen Sie von keiner gesetzlichen Kasse aufgenommen werden. Sinn dieser Regelung ist (war) es, Ältere, die sich in jungen und gesunden Jahren aus kurzfristigen Kostengesichtspunkten heraus bewusst aus dem solidarischen System verabschiedet haben, in späteren Jahren dafür nicht auch noch in der Form zu belohnen, dass sie als dann kostenintensivere bzw. "krankheitsanfälligere" Patienten bzw. Mitglieder die Vorteile des gesetzlichen Systems ausnutzen wollen.

Außerdem schreiben Sie, dass Sie "dank" Hartz IV nicht vom Arbeitsamt angenommen werden. Das kann - wenn überhaupt - nur an zu hohem Vermögen oder an zu hohem Partnereinkommen liegen, denn "dank" Hartz IV haben nun auch ehemalige Selbstständige, die ihre wirtschaftliche Bedürftigkeit belegen, Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Und Arbeitslosengeld-II-Bezieher sind auch dann in gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, wennn sie die sonst üblichen Vorversicherungszeiten nicht erfüllen, weil der Gesetzgeber diesen speziellen Personenkreis als "besonders schutzbedürftig" eingestuft hat.

Falls Sie kein Arbeitslosengeld II erhalten und die Partnerin gesetzlich versichert ist, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen über ihre Partnerin in der GKV familienversichert werden.

Gruß
Elgin

Re: Ohne KV da Arbeitslos

jan, Donnerstag, 27.07.2006, 19:53 (vor 6694 Tagen) @ Elgin Fischbach

auch wenn man diese 24 monate erfüllt hat kommt man nicht ohne weiteres in die gesetzliche versicherung.
Eine weitere voraussetzung ist die, dass man aus einer gesetzlichen Versicherung (pflicht- oder familienversichert) ausscheiden muss.

Das wird hier wohl nicht erfüllt sein.

Re: Ohne KV da Arbeitslos

Heino @, Freitag, 11.08.2006, 14:50 (vor 6679 Tagen) @ Elgin Fischbach

Hallo ,mich interesiert was man für Voraussetzungen haben muss um beim nicht verheirateten Partner in die GKV aufgenommen zu werden.
Danke Heino

Re: Ohne KV da Arbeitslos

Elgin Fischbach @, Freitag, 11.08.2006, 19:26 (vor 6679 Tagen) @ Heino

Um über den Partner in die Familienversicherung der GKV zu kommen, müssen beide Partner verheiratet sein. Unverheiratete Paare haben die Möglichkeit der GKV-Familienmitversicherung leider nicht.

Gruß
Elgin

Re: Ohne KV da Arbeitslos

Meyerratken @, Freitag, 08.09.2006, 08:29 (vor 6651 Tagen) @ Elgin Fischbach

Ich bin arbeitslos und kann aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten,was das Arbeitsamt aber nicht akzeptiert. Jetzt will mein Freund meinen Lebensunterhalt mitfinanzieren, ich habe noch etwas Geld durch eine Abfindung. Kann ich in den Hausfrauentarif ?

Re: Ohne KV da Arbeitslos

Elgin Fischbach @, Freitag, 08.09.2006, 10:48 (vor 6651 Tagen) @ Meyerratken

Ich bin arbeitslos und kann aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten,was das Arbeitsamt aber nicht akzeptiert.

Dann tust Du gut daran, durch einen Amtsarzt abklären zu lassen, ob Du an Stelle des Arbeitslosengeldes (I oder II) einen Anspruch auf die soziale Grundsicherung für Erwerbsunfähige und Ältere nach dem SGB XII geltend machen kannst. Dem Antrag auf diese Sozialleistung (nach dem SGB XII) ist ein entsprechendes amtsärztliches Gutachten beizufügen.

Jetzt will mein Freund meinen Lebensunterhalt mitfinanzieren, ich habe noch etwas Geld durch eine Abfindung. Kann ich in den Hausfrauentarif ?

Falls Du von der Arbeitsagentur kein Arbeitslosengeld (I oder II) und auch sonst keinerlei krankenversicherungspflichtige staatliche Sozialleistungen erhältst, kannst Du als dann "freiwillig Versicherter" in den sogenannten "Hausfrauentarif". Voraussetzung ist jedoch, dass das Ende Deiner bisherigen KK-Mitgliedschaft nicht länger als 3 Monate zurückliegt.

Beste Grüße
Elgin

Re: Ohne KV da Arbeitslos

An58, Montag, 11.09.2006, 16:43 (vor 6648 Tagen) @ Elgin Fischbach

Ich bin privat kv-versichert. Mein gleichgeschlechtlicher Lebenspartner ist arbeitslos und aufgrund meines Einkommens erhält er keine Leistungen von der Bundesagentur für Arbeit. Muß meine private KV in familienversichern? Dass wir nicht gesetzlich verheiratet sind, liegt ja an der fehlenden Rechtslage.

Re: Ohne KV da Arbeitslos

Elgin Fischbach @, Montag, 11.09.2006, 17:59 (vor 6648 Tagen) @ An58

1) In der PKV gibt es keine beitragsfreie Familienversicherung wie in der GKV. Jedes Familienmitglied muss dort separat versichert werden.

2) So lange die zusätzliche Absicherung Ihres gleichgeschlechtlichen Lebenspartners für Sie nicht bedeutet, unter das Existenzminimum (Hartz-IV- bzw. Sozialhilfeniveau) abzurutschen, gilt es für Sie als zumutbar, diese Kosten zu übernehmen. Erst, wenn diese zusätzlichen Kosten dazu führen, dass Sie beide unter das Existenzminimum fallen würden, kann bei der Arbeitsagentur ein Antrag auf KV-Zuschuss gestellt werden.

Gruß
Elgin

Re: Ohne KV da Arbeitslos

An58, Dienstag, 12.09.2006, 08:50 (vor 6647 Tagen) @ Elgin Fischbach

Kann ich den dann meinen Lebenspartner in der privaten KV als Familienmitglied mitversichern? Wäre das günstiger als die 150,€ in der GKV?

Re: Ohne KV da Arbeitslos

Elgin Fischbach @, Dienstag, 12.09.2006, 12:44 (vor 6647 Tagen) @ An58

Kann ich den dann meinen Lebenspartner in der privaten KV als Familienmitglied mitversichern?

Nochmal: In der PKV gibt es - im Gegensatz zur PKV - keine beitragsfreie Familienmitversicherung. Sprich: Für Ihren Lebenspartner sind zusätzlich zu Ihren bisherigen Beiträgen separate Beiträge zu entrichten (in der PKV ist jedes Familienmitglied einzeln zu versichern. Die Frage, ob die GKV günstiger wäre, hat sich somit in Ihrem Fall komplett erübrigt.

Es wäre ja auch zu schön: Sich in "guten" Zeiten (jung, gesund, gut verdienend, keine Familie) der Solidarität entziehen und später - wenn es wirtschaftlich nicht mehr so rosig aussieht und höhere Gesundheitskosten drohen als in jungen Jahren - problemlos in die GKV zurückzukommen. Gut, dass der Gesetzgeber solchen Machenschaften einen Riegel vorgeschoben hat!

Gruß
Elgin

Re: Ohne KV da Arbeitslos

An58, Dienstag, 12.09.2006, 15:31 (vor 6647 Tagen) @ Elgin Fischbach

Ich muss doch sagen, dass ich den 2.Absatz Ihrer Antwort unangemessen finde. Ich bin als Beamter zwangsweise in der PKV, mein Partner war in der GKV. Durch seine Arbeitslosigkeit komme ich meiner Unterhaltspflicht nach, die sich auch auf die KV bezieht. Ist es tatsächlich so verwerflich zu prüfen, ob GKV oder PKV günstiger ist ? Dies würde ich ja nun wirklich nicht als " Machenschaft " bezeichnen!

Re: Ohne KV da Arbeitslos

Boggi @, Montag, 04.02.2008, 20:00 (vor 6137 Tagen) @ Elgin Fischbach

Hallo; meine Freundin Lebt seit vier Jahren in Deutschland sie ist aus Polen in Deutschland hat sie noch nicht gearbeitet, ihre Tochter Besucht hier die Schule wie kann ich die beide Versichern, die beide sind bei mir angemeldet, für antworten Danke voraus.

Re: Ohne KV da Arbeitslos

Elvira Gaar @, 79224 Umkirch, Montag, 14.02.2011, 11:04 (vor 5031 Tagen) @ Elgin Fischbach

Welche Voraussetzungen wären denn dies?
Genauer Fall bei uns ist:
Papa bekommt kein Hartz4 wegen hohem Erspartem, kann er sich über Mama familienversichern lassen, obwohl sie nur 50% arbeitet?

Würde mich über Antwort sehr freuen!!!

Re: Ohne KV da Arbeitslos

björn, Freitag, 08.09.2006, 14:01 (vor 6651 Tagen) @ Kirchhoefer Andreas

Jetzt will mein Freund meinen Lebensunterhalt mitfinanzieren, ich habe noch etwas Geld durch eine Abfindung. Kann ich in den Hausfrauentarif ?

1. Es gibt keinen Hausfrauentarif. Allerhöchstens eine Einstufung nach der Mindeststufe.
2. Das Geld aus der Abfindung muß unter Umständen angerechnet werden, sodass eine höher Einstufung als die Mindesteinstufung erfolgt.

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