Rückwirkend ca 1300 Euro bezahlen ??? (Sonstige Themen)

Thomas @, Donnerstag, 03.08.2006, 22:49 (vor 6687 Tagen)

Hi, ich habe folgendes Problem.
Ich bin derzeit 25 Jahre, Student und bei meinen Eltern Familienversichert. (Bis jetzt, dachte ich).Ersatzdienst habe ich ebenfalls geleistet.

Im Oktober 2004 habe ich neben meinem Vollzeitstudium einen Nebenjob angefangen. Meine Einkünfte lagen im November bei ca 30,00 EUR. Im Dez. bei 450 EUR. Im Jahr 2005 habe ich mal mehr als diese 360 Eur, mal weniger bekommen. 2006 ebenso. Mitte Juni diesem Jahres bekam ich nun den ersten Aufruf meine Lohnzettel an die KV zu schicken, da sie überprüfen wollen ob die Familien-versicherung noch besteht.

Ich habe jetzt eigentlich mehrere Fragen.

Muss die Krankenkasse mir nicht schon viel früher Bescheid geben, dass ich ggf. nicht mehr Familienversichert bin?

Musste ich sofort beim Antritt der Nebenbeschäftigung die KV informieren?

Kann mich die KV einfach so von der Familienversicherung in eine Eigene stecken, und dann fast 2 Jahre später die Beiträge einforden? (Bin Student, woher soll ich 1300 Euro nehmen ???)

Ist das Jahr 2004 für mich noch Beitragsfrei, da ich im November nur 30 Eur, und im Dez 450 Eur bekommen habe?

Muss ich die 1300 Eur komplett bezahlen? (Rückwirkende 2 Jahre !!!)

Ich bin völlig fertig. Nach einer erstenInfo, soll ich den Betrag in 5 Raten zurückzahlen. Plus die Beiträge. Das sind 300 Euro im Monat weniger. Die ich sowieso nicht hatte.

hoffe mir kann jemand Tipps geben
mfg Thomas

Re: Rückwirkend ca 1300 Euro bezahlen ???

vikingz @, Freitag, 04.08.2006, 00:23 (vor 6687 Tagen) @ Thomas

Nun, die Krankenkasse kann Sie nicht von selbst darüber informieren, dass keine Familienversicherung mehr besteht, da Sie ja die Kasse selbst über Ihre Einkünfte informieren.

Zum Antrag der Familienversicherung steht im Kleingedruckten (meist ist es allerdings zur Betonung fettgedruckt hervorgehoben) in etwa der folgende Passus: "Eine Änderung meiner Einkommensverhältnisse werde ich unverzüglich mitteilen."

Womit die ersten beiden Fragen beantwortet wären.

Ich verstehe sehr gut, dass man nicht das SGB und jedes Formular, das man mal ausfüllt, auswendig lernt. Das ändert aber leider nichts an der Situation. Rein rechtlich liegt das Versäumnis bei Ihnen, nicht bei der Kasse, also kann die Familienversicherung rückwirkend beendet und der Beitrag nachgefordert werden.

Soweit also für die Vergangenheit die Familienversicherung zu beenden ist, sind die Beiträge für die studentische Mitgliedschaft nachzuzahlen. Inwieweit das nun 1300,- € sind, weiss ich natürlich nicht, das wird die Kasse feststellen.

Falls der Betrag zu hoch ist, wird die Kasse sich normalerweise auf eine Ratenzahlung einlassen, die für Sie finanzierbar ist. Dazu sollten Sie das persönliche Gespräch mit dem zuständigen Mitarbeiter suchen und sachlich zum Ausdruck bringen, dass Sie zahlen wollen, aber in annehmbaren Raten.

Kulanz zur Gesamtsumme gibt es hier üblicherweise keine, zunächst mal, weil das Gesetz keine Kulanz erlaubt, außerdem noch aus diesem verständlichen Grund : wären die Kassen hier kulant, dann würde niemand mehr eine Beschäftigung melden und sich erst dann selbst versichern, wenn´s der Kasse irgendwann mal auffällt.

Einen Lichtblick gibt es für Sie allerdings trotzdem. Die Familienversicherung endet erst dann, wenn die Einkommensgrenze regelmäßig überschritten wird. Das regelmäßige Entgelt ist i.d.R. im Arbeitsvertrag vereinbart. Nach Ihrem Beitrag gehe ich mal davon aus, dass das bei Ihnen nicht der Fall ist.

"Regelmäßig" bedeutet, dass das Entgelt öfter als zwei mal im Jahr die Grenze überschreitet. Erst bei der dritten Überschreitung der Grenze muss dann die Familienversicherung beendet werden.

Mal über, mal unter der Grenze könnte für Sie also für 2005 bedeuten (äh, wo lag die Grenze 2005?) : im Januar 200,- €, Februar 300,- €, März 500,- € (erste Überschreitung), April 200,- €, Mai 200,- €, Juni 400,- € (zweite Überschreitung), Juli 500,- € (dritte Überschreitung)

In diesem Beispiel würden Sie erst zum 01.07.05 versicherungspflichtig werden. Wenn´s dumm gelaufen ist, sind Sie halt zum 01.03. pflichtig geworden, ist nun so ohne weiteres nicht zu beurteilen.

Ich kann mir gut vorstellen, dass das ein Kassenmitarbeiter an einem schlechten Tag übersieht, Sie sollten also diese Regelmäßigkeit im Hinterkopf behalten und die 1300,- € als schlechtesten Fall betrachten.

Re: Rückwirkend ca 1300 Euro bezahlen ???

Thomas, Freitag, 04.08.2006, 08:47 (vor 6686 Tagen) @ vikingz

Die 1300 .- kommen aus den studentischen Mindestbeiträgen ab Oktober 2004 zustande. Das sind etwa 21 Monate, bis jetzt. 21* 56 EUR(Beiträge) ~ 1300 EUR

So wie ich das jetzt verstanden habe, bin ich ab dem Zeitpunkt nicht mehr Familienversichert, ab dem ich das dritte mal über diesen 350 Euro lag. Also kann ich davon Ausgehen, dass ich für 2004 noch nicht selber bezahlen muss, da ich im November 30 EUR, und im Dezember 450 EUR bekam. 2005 ab dem Zeitpunkt, bei dem ich das dritte mal über 350 Euro lag. (Vorrausgesetzt es sind 350 Euro).

mfg Thomas

Re: Rückwirkend ca 1300 Euro bezahlen ???

vikingz @, Freitag, 04.08.2006, 23:23 (vor 6686 Tagen) @ Thomas

Würde ich so sehen, wobei die Grenze in 2005 bei 345,- € lag, glaube ich.

Voraussetzung ist, wie erwähnt, dass im Arbeitsvertrag nicht sowieso erkennbar ist, dass ein zu hohes Einkommen erzielt wird. Dann wäre die Familienversicherung sofort ausgeschlossen.

Re: Rückwirkend ca 1300 Euro bezahlen ???

Thomas, Samstag, 05.08.2006, 11:26 (vor 6685 Tagen) @ vikingz

Danke für die Infos. Damit komme ich ein ganzes Stück weiter. Jetzt muss ich der KK nur noch das mit 2004 /2005 vertickern und mein Zahlbetrag von 1300.- ist ein ganzes Stück weniger.

Hoffe die nehmens an.

Viele Grüße
Thomas

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