Re: Rückwirkend ca 1300 Euro bezahlen ??? (Sonstige Themen)

vikingz @, Freitag, 04.08.2006, 00:23 (vor 6687 Tagen) @ Thomas

Nun, die Krankenkasse kann Sie nicht von selbst darüber informieren, dass keine Familienversicherung mehr besteht, da Sie ja die Kasse selbst über Ihre Einkünfte informieren.

Zum Antrag der Familienversicherung steht im Kleingedruckten (meist ist es allerdings zur Betonung fettgedruckt hervorgehoben) in etwa der folgende Passus: "Eine Änderung meiner Einkommensverhältnisse werde ich unverzüglich mitteilen."

Womit die ersten beiden Fragen beantwortet wären.

Ich verstehe sehr gut, dass man nicht das SGB und jedes Formular, das man mal ausfüllt, auswendig lernt. Das ändert aber leider nichts an der Situation. Rein rechtlich liegt das Versäumnis bei Ihnen, nicht bei der Kasse, also kann die Familienversicherung rückwirkend beendet und der Beitrag nachgefordert werden.

Soweit also für die Vergangenheit die Familienversicherung zu beenden ist, sind die Beiträge für die studentische Mitgliedschaft nachzuzahlen. Inwieweit das nun 1300,- € sind, weiss ich natürlich nicht, das wird die Kasse feststellen.

Falls der Betrag zu hoch ist, wird die Kasse sich normalerweise auf eine Ratenzahlung einlassen, die für Sie finanzierbar ist. Dazu sollten Sie das persönliche Gespräch mit dem zuständigen Mitarbeiter suchen und sachlich zum Ausdruck bringen, dass Sie zahlen wollen, aber in annehmbaren Raten.

Kulanz zur Gesamtsumme gibt es hier üblicherweise keine, zunächst mal, weil das Gesetz keine Kulanz erlaubt, außerdem noch aus diesem verständlichen Grund : wären die Kassen hier kulant, dann würde niemand mehr eine Beschäftigung melden und sich erst dann selbst versichern, wenn´s der Kasse irgendwann mal auffällt.

Einen Lichtblick gibt es für Sie allerdings trotzdem. Die Familienversicherung endet erst dann, wenn die Einkommensgrenze regelmäßig überschritten wird. Das regelmäßige Entgelt ist i.d.R. im Arbeitsvertrag vereinbart. Nach Ihrem Beitrag gehe ich mal davon aus, dass das bei Ihnen nicht der Fall ist.

"Regelmäßig" bedeutet, dass das Entgelt öfter als zwei mal im Jahr die Grenze überschreitet. Erst bei der dritten Überschreitung der Grenze muss dann die Familienversicherung beendet werden.

Mal über, mal unter der Grenze könnte für Sie also für 2005 bedeuten (äh, wo lag die Grenze 2005?) : im Januar 200,- €, Februar 300,- €, März 500,- € (erste Überschreitung), April 200,- €, Mai 200,- €, Juni 400,- € (zweite Überschreitung), Juli 500,- € (dritte Überschreitung)

In diesem Beispiel würden Sie erst zum 01.07.05 versicherungspflichtig werden. Wenn´s dumm gelaufen ist, sind Sie halt zum 01.03. pflichtig geworden, ist nun so ohne weiteres nicht zu beurteilen.

Ich kann mir gut vorstellen, dass das ein Kassenmitarbeiter an einem schlechten Tag übersieht, Sie sollten also diese Regelmäßigkeit im Hinterkopf behalten und die 1300,- € als schlechtesten Fall betrachten.


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