Beitragsnachzahlung nach Insolvenz des AG (Sonstige Themen)
Mein ehemaliger Arbeitgeber hat jahrelang meine Beiträge als freiwillig Versicherter gezahlt. Mehr als 2 Jahre nach der Insolvenz des Arbeitgebers verlangt die GKV von mir, damals nicht gezahlte Beiträge nachzuentrichten (ca. € 8.000,-), da ich als freiwillig Versicherter verantwortlich sei. Ist das rechtens?
Re: Beitragsnachzahlung nach Insolvenz des AG
Grundsätzlich hat die Kasse schon recht. Aber der Kasse trifft auch ein Verschulden, weil sie es akzeptiert hat, dass der Arbeitgeber die freiwilligen Beiträge für Sie gezahlt hat. Die Kasse hat dabei die erforderliche Sorgfaltspflicht verletzt, weil diese grundsätzlich in der Lage war, Ihr Beitragskonto mit dem Firmenbeitragskonto abzugleichen. Wenn sich der Abzug der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge dann auch noch aus der Gehaltsabrechnung ergibt, dann haben Sie sich grundsätzlich keine Vorwürfe zu machen, weil Sie unter Würdigung aller Umstände von einer ordnungsgemäßen Beitragszahlung ausgehen mussten. Darüber hinaus sollten Sie deutlich machen, dass die Beitragsforderung Sie gegenüber Pflichtversicherten deutlich benachteiligt.Ein Restrisiko bleibt trotzdem für Sie.
Sie sollten gegen den Bescheid der Krankenkasse Widerspruch einlegen und bezüglich der geforderten Zahlung gleichzeitig darum bitten, dass hier eine aufschiebende Wirkung eintritt. Wenn die Kasse weiterhin auf eine Zahlung der Beiträge besteht, dann steht Ihnen das kostenlose Klageverfahren vor dem Sozialgericht offen.
Viel Erfolg.
Re: Beitragsnachzahlung nach Insolvenz des AG
Vielen Dank für diese ausführliche Info. Werde entsprechend verfahren.
Werner