Grundsätzlich hat die Kasse schon recht. Aber der Kasse trifft auch ein Verschulden, weil sie es akzeptiert hat, dass der Arbeitgeber die freiwilligen Beiträge für Sie gezahlt hat. Die Kasse hat dabei die erforderliche Sorgfaltspflicht verletzt, weil diese grundsätzlich in der Lage war, Ihr Beitragskonto mit dem Firmenbeitragskonto abzugleichen. Wenn sich der Abzug der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge dann auch noch aus der Gehaltsabrechnung ergibt, dann haben Sie sich grundsätzlich keine Vorwürfe zu machen, weil Sie unter Würdigung aller Umstände von einer ordnungsgemäßen Beitragszahlung ausgehen mussten. Darüber hinaus sollten Sie deutlich machen, dass die Beitragsforderung Sie gegenüber Pflichtversicherten deutlich benachteiligt.Ein Restrisiko bleibt trotzdem für Sie.
Sie sollten gegen den Bescheid der Krankenkasse Widerspruch einlegen und bezüglich der geforderten Zahlung gleichzeitig darum bitten, dass hier eine aufschiebende Wirkung eintritt. Wenn die Kasse weiterhin auf eine Zahlung der Beiträge besteht, dann steht Ihnen das kostenlose Klageverfahren vor dem Sozialgericht offen.
Viel Erfolg.