Re: Keine GKV mehr/Weg zurück? (Sonstige Themen)
Ich nehme einmal an, dass die Eltern aufgrund von Beitragsrückständen (§191 SGB V) ausgeschlossen wurden. Eine freiwillige Weiterversicherung ist deshalb nicht mehr bei einer gesetzlichen Krankenkasse möglich. Wenn aber zwischendurch eine versicherungspflichtige Einstufung (z.B. als Arbeitnehmer) zum Zuge kommt, dann ist im Anschluss daran wieder eine freiwillige Versicherung möglich, wenn die alten Rückstände ausgeglichen wurden und wenn die Vorversicherungzeiten (24 Monate in den letzten 5 Jahren) erfüllt sind. Die Arbeitnehmertätigkeit sollte aber nicht zu offfensichtlich manipulliert sein, sonst gibts neue Probleme.
gesamter Thread:
- Keine GKV mehr/Weg zurück? -
Marc,
01.09.2006, 15:10
- Re: Keine GKV mehr/Weg zurück? - Willig Wichtig, 02.09.2006, 08:27