Re: Freiwillige Versicherung (Sonstige Themen)
ich bin zur zeit arbeitslos gemeldet, habe aber wohl keinen ansspruch auf alg (I+II).
Hast Du große Ersparnisse und/oder bist Du noch unter 25 Jahre alt (was ich nicht glauben kann, denn ein Studium dauert ja bekanntlich ziemlich lange) und/oder lebst Du mit einer - auch nichtehelichen - Partnerin (z. B. Freundin) zusammen, die "zu gut" verdient? Erst in diesen Fällen hast Du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Ansonsten: Unbedingt Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen (für diese Leistung werden keinerlei Vorversicherungszeiten in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung vorausgesetzt, weil sie im Gegensatz zum Arbeitslosengeld I aus Steuermitteln finanziert wird - sprich: Nicht aus Beitragsmitteln)!
meine bisherige krankenversicherung rät mir daher zu einer freiwilligen versicherung. wonach errechnet sich der beitrag? gibt es hier einen mindestsatz oder ähnliches?
Bei der Beitragsberechnung wird dann von einem Mindesteinkommen von 816,67 EUR ausgegangen, die genaue Höhe des Beitrages in € hängt vom ermäßigten Beitragssatz Deiner Krankenkasse ab.
lohnt sich ein vergleich der krankenkassen oder ist der mindesatz ähnlich?
Es kann sich eventuell lohnen, in eine Kasse mit günstigerem ermäßigten Beitragssatz zu wechseln. Allerdings sollte man nicht nur einseitig auf die Beitragshöhe, sondern auch auf die freiwilligen Leistungen einer Kasse achten - gerade dann, wenn man wenig Geld hat. Denn bei vielen "Billigkassen" muss so manches komplett aus eigener Tasche bezahlt werden, was bei mancher etwas beitragsteureren Kasse als freiwillige Mehrleistung "inklusive" ist. Guter Leistungsvergleich unter http://www.krankenkasseninfo.de .
kann ich ohne weiteres meine krankenversicherung wechseln?
Du kannst Deine Mitgliedschaft bei Deiner jetzigen Krankenkasse dann fristgerecht (2 Monate zum Monatsende) kündigen, wenn Du dort seit mindestens 18 Monaten Mitglied bist oder die Krankenkasse ihren Beitragssatz erhöht (Sonderkündigungsrecht, Eingang der Kündigung bei der Krankenkasse bis zum Ende des auf den Monat der Beitragserhöhung folgenden Monats - sprich: Bei einer Beitragserhöhung ab 01.10.2006 muss die Kündigung bis spätestens 30.11.2006 bei der Kasse eingegangen sein).
Gruß
Elgin
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- Freiwillige Versicherung -
Jeanne,
05.10.2006, 22:29
- Re: Freiwillige Versicherung - Elgin Fischbach, 06.10.2006, 20:20