Versicherungspflichtig in der GKV? (Sonstige Themen)

Andreas @, Dienstag, 10.10.2006, 07:51 (vor 6619 Tagen)

Hallo zusammen,

ich bin wirklich erschüttert, wie viele Menschen in D nicht Krankenversichert sind! Mir wurde zum 01.09 2006 auch die freiwillige Mitgliedschaft in der GKV gekündigt, weil ich zwei Monate in Zahlungsverzug war. Laut SGB hat die Kasse dann das Recht mich zu kündigen. Habe dann im laufenden Monat September die in Verzug befindlichen Beiträge gezahlt und einen Wiederbeitritt beantragt. Dieser wurde mir verweigert!
Nun ist meine Frage: Bin ich als hauptberuflich Selbstständiger (34 Monate Ich-AG) bei einem Arbeitseinkommen von 30,25 € monatlich (aktuelle Berechnungsgrundlage der GKV) nicht eigentlich Pflichtversichert!?

Wäre über einige Re´s sehr dankbar!

Gruß Andreas

Re: Versicherungspflichtig in der GKV?

Björn, Dienstag, 10.10.2006, 11:03 (vor 6619 Tagen) @ Andreas

Hauptberuflich Selbstständige können niemals pflichtversichert sein.

Re: Versicherungspflichtig in der GKV?

Andreas @, Dienstag, 10.10.2006, 12:33 (vor 6619 Tagen) @ Björn

Danke Björn,

hatte das befürchtet!
Versuche jedoch weiterhin gesetzlich unterzukommen - werde bei Neuigkeiten berichten!

Re: Versicherungspflichtig in der GKV?

Thomas, Dienstag, 10.10.2006, 15:46 (vor 6619 Tagen) @ Andreas

Hoffen Sie auf ein baldiges Inkrafttreten der Gesundheitsreform am 1. April - dann müssen Sie wieder von der alten Kasse aufgenommen werden.

Vielleicht sollten Sie mit diesem Hinweis Ihre alte Kasse zu einer nach jetzigem Recht illegalen Wiederaufnahme bewegen. Schließlich müssen die Sie sowieso wieder nehmen.

Re: Versicherungspflichtig in der GKV?

Ulrich, Dienstag, 10.10.2006, 20:30 (vor 6619 Tagen) @ Björn

... und was ist mit Ich-AG"s? Ich dachte bislang, die wäre auch pflichtversichert?

Gruß, Ulrich

Re: Versicherungspflichtig in der GKV?

björn, Donnerstag, 12.10.2006, 13:59 (vor 6617 Tagen) @ Ulrich

Hallo Ulrich,

wer eine Ich-Ag betreibt ist auch hauptberuflich Selbstständig und als solcher nicht versicherungspflichtig.

Gleichwohl ist man meines Wissens verpflichtet den Arbeitsamt eine Bestätigung über eine bestehende Versicherung vorzulegen um die Förderung zu erhalten. daher vielleicht die Verwechslung.

RSS-Feed dieser Diskussion
powered by my little forum