Re: Anwartschaftversicherung (Sonstige Themen)
Hallo Kati,
eine nachträgliche Anwartschaft wird wohl nicht möglich sein, aber natürlich haben Sie über das Sozialversicherungsabkommen innerhalb der EU Anspruch auf Leistungen, wenn Sie in Deutschland zu Besuch sind.
Sie erhalten über den NHS einen Auslandskrankenschein (EHIC - können Sie z.B. bei der post office auststellen lassen).
Damit haben Sie in Deutschland Anspruch auf sofort notweniduge Leistungen.
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- Anwartschaftversicherung -
Kati,
08.11.2006, 02:30
- Re: Anwartschaftversicherung - Sora, 08.11.2006, 08:43