Wechsel von PKV zur GKV (Sonstige Themen)

Karla @, Freitag, 05.01.2007, 16:58 (vor 6532 Tagen)

Wegen tarifbedingter Arbeitszeitverringerung werde ich per 1.8.06 versicherungspflichtig. Dies bekomme ich per17.8.06 von der Bezüge- stelle mitgeteilt. Wegen Urlaub erhalte ich die Mitteilung erst am 27.8.05. Und werde er GKV zugeschlagen. Per 8.9.06 erhalte ich von dieser die Bescheinigung von Versicherungszeiten zur Vorlage bei der PKV. Diese sende ich per 10.10.06 zur PKV mit der Bitte die ab dem 1.8.06 abgebuchten Beiträge zurück zu überweisen.
Dies wird mit der Begründung abgelehnt, dass ich die Versicherungspflicht innerhalb von 2 Monaten nach deren Eintritt nachgewiesen werden muss. Diese Frist war bereits abgelaufen. Mein Problem sind doppelte Beiträge für 3 Monate sowohl bei GKV als auch bei PKV.
Über 1000 € losgeworden für lau - bei keiner Versicherung habe ich in diesem Zeitraum eine Leistung empfangen. Wegen des verringerten Gehalts ist das doppelt schmerzhaft und noch nicht verdaut!
Wer weiß Rat, wie ich meine doppelten Beiträge wieder zurück bekomme.
PS: Die PKV habe ich Ende November angeschrieben und um ein Einlenken gebeten, darauf gab es bisher keine Anwort.

Re: Wechsel von PKV zur GKV

Thomas, Freitag, 05.01.2007, 19:21 (vor 6532 Tagen) @ Karla

Leider haben Sie zwischen dem 8.9.06 und dem 10.10.06 geschlafen, deshalb kann die PKV wohl aber nur einen Monatsbeitrag doppelt mit der GKV abbuchen. Für September und Oktober sind Doppeltzahlungen nicht nachvollziehbar. Beschweren Sie sich im Notfall beim Bundesversicherungsamt, nachdem Sie sich von der Hotline des Gesundheitsministeriums haben beraten lassen.

Re: Wechsel von PKV zur GKV

Karla @, Sonntag, 07.01.2007, 20:07 (vor 6530 Tagen) @ Thomas

"Leider haben Sie zwischen dem 8.9.06 und dem 10.10.06 geschlafen"
In gewisser Weise haben Sie Recht; ich war ganz schön naiv.
Zuerst hatte ich mich bei meinem "Berater" erkundigt, ob ich so ohne weiteres in eine GKV muss, er bestätigte, wies aber leider nicht auf eine Frist hin. Auch die Betreuerin der GKV machte mich darauf nicht aufmerksam.
... auch aus Fehlern kann man lernen; das ist ganz schön schmerzhaft!
"Beschweren Sie sich im Notfall beim Bundesversicherungsamt, nachdem Sie sich von der Hotline des Gesundheitsministeriums haben beraten lassen."
Danke für den Tipp - ich werde mein Glück versuchen.

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