Re: Berufskrankheitsrente und Krankengeld (Sonstige Themen)

Michael, Freitag, 09.02.2007, 18:45 (vor 6497 Tagen) @ Wilfried

Nein, wenn Du bisher ausschließlich aufgrund dieser Berufskrankheit arbeitsunfähig warst, bekommst Su rückwirkend Verletztengeld anstelle von Krankengeld. D. h., weil das Verletztengeld in der Regel höher ist, erhältst Du sogar ein Nachzahlung ab dem Zeitpunkt der Anerkennung von etwa 10 %. Aber in keinem Fall musst Du KRankengeld an die Kasse zurückzahlen.


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