Berufskrankheitsrente und Krankengeld (Sonstige Themen)
Allen einen Guten Morgen! Ich habe 18 Monate Lohnfortzahlung b.z.w. Krankengeld erhalten,zur Zeit läuft ein Antrag auf Anerkennung einer Berufskrankheit nach BK 1317. Angenommen der Antrag Fällt für mich positiv aus und die BG zahlt rückwirkend eineBerufskrankheitsrente,muss dann das Krankengeld an die Krankenkasse zurückgezahlt werden.
Re: Berufskrankheitsrente und Krankengeld
Nein, wenn Du bisher ausschließlich aufgrund dieser Berufskrankheit arbeitsunfähig warst, bekommst Su rückwirkend Verletztengeld anstelle von Krankengeld. D. h., weil das Verletztengeld in der Regel höher ist, erhältst Du sogar ein Nachzahlung ab dem Zeitpunkt der Anerkennung von etwa 10 %. Aber in keinem Fall musst Du KRankengeld an die Kasse zurückzahlen.
Re: Berufskrankheitsrente und Krankengeld
Hallo Michael! Vielen Dank für Deine Anwort! Ich muss noch etwas ausschweifen,die Zahlungen des Krankengeldes liegt schon einige Jahre zurück, genauer genommen war es in der Zeit von August 1997 bis Februar 1999. Nach Beendigung der Zahlung vom Krankengeld bin ich ausgesteuert worden und bezog 22 Monate Arbeitslosengeld. Auf anraten meiner Ärzte stellte ich einen Antrag auf erhalt einer BU- bzw EU Rente welche mir dann nach einen Matyrium von Gutachtenerstellungen und Differmierungen der übelsten Sorte,im Jahr 2003,rückwirkend zum Dezember 2000 mit Anerkennung einer Berufsunfähigkeitrente zuerkannt wurde.Im Juli 2003 wurde dann bei mir ,die für mich niederschmetternde Diagnose Morbus Parkinson gestellt, daraufhin stellteich sofort den Antrag auf Bewilligung einer,so heisst sie Heute " Erwerbsminderungsrente ". Nach ca, 3 Wochen lag mir diese Bewilligung vor.zuerst zeitlich begrenzt und jetzt bis eintritt Altersrente. Vor ca.1 Jahr hat meine Neurologin den Verdacht geäussert,dass meine Erkrankung,etwas mit meiner damalig ausgeübten Tätigkeit zutun haben könnte.(Ich war fast 25 Jahre als Lackierer im Maschinenbau tätig) Sie stellte daraufhin eine Anzeige bei der zuständigen Berufsgenossenschaft.Mitlerweile wurde eine Berufs.-und Arbeitsanamenese erstellt,die aussagt,dass durchaus ein zusammenhang zwischen meiner Tätigkeit und meiner Erkrankung bestehen könnte. Die BG bestellte daraufhin einen Gutachter, bei dem ich vor 3 Wochen gewesen bin und sich nichtpositiv aber auch nicht negativ geäusert hat. Zusätzlich wir noch ein neurologisches und psychologisches Gutachten erstellt und ich hoffe ,dass alles für mich Positiv verläuft und mir Berufskrankheitsrente zugestanden wird ung zwar rückwirkend ab September 1997.Deswegen auch meine Frage ,ob das damals ausgezahlte Krankengeld an die Krankenkasse zurück erstattet werden muss . Es währe schön,wenn Du dich dazu noch einmal Äussern würdes. Bis Bald
Re: Berufskrankheitsrente und Krankengeld
Hallo Wilfried, hast Du mittlerweile eine Anerkennung als Berufskrankheit durch die BG? Aus welchem Bundesland kommst Du?
Grüsse Nico