Re: Familienversicherung nach Abfindung (Sonstige Themen)

schrecki, Donnerstag, 08.02.2007, 14:20 (vor 6498 Tagen) @ Sora

Fakt ist aber auch, dass eine Abfindung kein regelmäßiges Einkommen ist. Richtig ist, was steuerpflichtig ist, ist i.A. auch SV-pflichtig. Das muß aber schon der Arbeitgeber beachten und SV-pflichtige Einmalzahlungen im Januar ohne regelmäßiges Einkommen werden laut sogenannter "Märzklausel" dem vergangenen Jahr zugerechnet und dort verbeitragt - wenn die Bemessungsgrenzen noch nicht erreicht sind. Das bedeutet aber auch, das für die Abfindung eine Meldung des Arbeitgebers an die Krankenkasse erfolgt, eventuell enthalten in der Jahresendmeldung 2006 oder in einer Sondermeldung. Für diese Meldungen gibt es einen Ausdruck auch für den Arbeitnehmer.


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